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Bulletin, Nr. 2, 2024
Bulletin, Nr. 2, 2024
Wie wird der Zugang zum Recht auf Asyl durch den EU-Asylpakt in Frage gestellt? Was sind die wichtigsten Bestandteile der GEAS-Reform? Welchen Einfluss werden sie auf Geflüchtete in der Schweiz haben? Und welche Möglichkeiten des Widerstands gibt es noch? Antworten auf diese und viele weitere Fragen zur GEAS-Reform finden Sie im neuen Sosf-Bulletins. Eine notwendige Lektüre, um sich auf das Schlimmste vorzubereiten.
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Petra Gössi's Motion 23.240, die den Bundesrat auffordert, mit einem Drittstaat ein Transitabkommen zur Rückführung abgewiesener Eritreer:innen abzuschliessen, ist quasi ein Copy & Paste der Motion ihres Kollegen Damian Müller, die am 19. Dezember 2023 vom Nationalrat abgelehnt wurde (23.3176). Wir werden uns nicht mit den kosmetischen Unterschieden aufhalten, sondern uns auf den Kern der von der Verfasserin entwickelten Argumentation konzentrieren.
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Eine in der Wintersession 2023 vom Nationalrat an die Kommission zurückgewiese Motion verlangte, die Änderung der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf Asylanträge afghanischer Frauen und Mädchen rückgängig zu machen. Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) als eine Art «Gegenvorschlag» zur ersten Motion vorgeschlagene Motion 24.3008 ist jedoch ebenso problematisch.
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Am 25. Mai 2024 beschloss die SVP in Basel ihre sogenannte «Grenzschutzinitiative». Schon zuvor deutete sich ein Frontalangriff auf das Schweizer Asylrecht an. Der nun veröffentlichte Initiativtext macht klar: die Partei geht aufs Ganze. Nicht nur will sie das Asylrecht und den Status der vorläufigen Aufnahme abschaffen, sondern auch einen Grossteil aller Geflüchteten illegalisieren und aus dem Land vertreiben.
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Am 19. Dezember 2024 hat der Nationalrat das Pilotprojekt von Ständerat Damian Müller knapp abgelehnt. Es hatte ein Abkommen der Schweiz mit einem noch unbekannten Drittstaat zum Ziel, dort abgewiesene eritreische Geflüchtete gegen finanzielle Entschädigung zu platzieren (siehe Bulletin 24/1). Das Projekt wurde jedoch nicht begraben.