Am 10. Juni 2024 hat der Nationalrat Schweizer:innen beim Familiennachzug mit den EU-Bürger:innen gleichgestellt. Da im Gesetzesentwurf noch Differenzen mit dem Ständerat bestehen, geht das Geschäft an diesen zurück.
Europa schottet sich ab, immer weiter über die Schengenaussengrenzen hinaus. Wir beobachten die Entwicklung im Schengenraum genauso wie die Auslagerung des europäischen Migrationregimes tief in den afrikanischen Kontinent hinein. Der EU-Türkei-Deal, das Schliessen der Sahelroute oder die Finanzierung von Grenzinfrastruktur im Sudan oder Senegal sind alle Teil von einem globalen Unrechtsregime der Migrationskontrolle. Unser Fokus liegt dabei nicht nur, aber insbesondere auf den Verbindungen zur Schweiz.
Wir verfolgen diese Entwicklung durch aufmerksame Recherche und als Mitglied von transnationalen Netzwerken, die sich gemeinsam gegen die europäische Abschottung organisieren.
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Viele von uns sind am Montag mit einem bitteren Geschmack im Mund aufgewacht. Ein Blick nach Frankreich und auf das, was dort innerhalb eines Monats passieren könnte, verwandelt diesen bitteren Geschmack in eine überwältigende Angst.
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Zeigt der Nationalrat Mut oder will er Schweizer:innen weiterhin weniger Rechte als EU-Bürger:innen einräumen?
Am 10. Juni 2024 entscheidet der Nationalrat, ob Schweizer:innen beim Familiennachzug mit EU-Bürger:innen gleichgestellt werden oder weiterhin diskriminiert bleiben. Vorschau auf eine unendliche Geschichte.
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Petra Gössi's Motion 23.240, die den Bundesrat auffordert, mit einem Drittstaat ein Transitabkommen zur Rückführung abgewiesener Eritreer:innen abzuschliessen, ist quasi ein Copy & Paste der Motion ihres Kollegen Damian Müller, die am 19. Dezember 2023 vom Nationalrat abgelehnt wurde (23.3176). Wir werden uns nicht mit den kosmetischen Unterschieden aufhalten, sondern uns auf den Kern der von der Verfasserin entwickelten Argumentation konzentrieren.
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Eine in der Wintersession 2023 vom Nationalrat an die Kommission zurückgewiese Motion verlangte, die Änderung der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf Asylanträge afghanischer Frauen und Mädchen rückgängig zu machen. Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) als eine Art «Gegenvorschlag» zur ersten Motion vorgeschlagene Motion 24.3008 ist jedoch ebenso problematisch.
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Am 25. Mai 2024 beschloss die SVP in Basel ihre sogenannte «Grenzschutzinitiative». Schon zuvor deutete sich ein Frontalangriff auf das Schweizer Asylrecht an. Der nun veröffentlichte Initiativtext macht klar: die Partei geht aufs Ganze. Nicht nur will sie das Asylrecht und den Status der vorläufigen Aufnahme abschaffen, sondern auch einen Grossteil aller Geflüchteten illegalisieren und aus dem Land vertreiben.
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Am 19. Dezember 2024 hat der Nationalrat das Pilotprojekt von Ständerat Damian Müller knapp abgelehnt. Es hatte ein Abkommen der Schweiz mit einem noch unbekannten Drittstaat zum Ziel, dort abgewiesene eritreische Geflüchtete gegen finanzielle Entschädigung zu platzieren (siehe Bulletin 24/1). Das Projekt wurde jedoch nicht begraben.
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Wir geben hier eine Zeugenaussage wieder, die Aktivist:innen von 3 Rosen gegen Grenzen anvertraut wurde.
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Die Kriminalisierung von Migration und von jenen in Solidarität mit Migrant:innen sind zwei Seiten desselben Gewaltkontinuums. Es ist eine Strategie, die Aufmerksamkeit von der strukturellen Gewalt der Grenzen abzulenken. Es ist das Paradoxon der europäischen Migrationspolitik: Jene die Sicherheit suchen werden verfolgt, jene die schwere Verbrechen begehen – namentlich die europäischen Migrationsbehörden, die Küstenwachen und Polizeien – bleiben straffrei, und werden gar unterstützt von weiten Teilen der Politik.
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Am 22. April 2024 wird das Berufungsverfahren gegen Homayoun Sabetera beginnen. Homayoun wurde in Thessaloniki festgenommen, weil er auf der Flucht aus dem Iran die griechisch-türkische Grenze überquert hatte. Er wurde wegen «Schmuggels» zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Beginn seines Prozesses ist für uns ein Anlass, den laufenden Kriminalisierungsprozess gegen Menschen, die Grenzen überqueren, um ihr Leben zu retten, erneut zu beleuchten.