Externalisierung

Die Auslagerung des Asylrechts und des europäischen Grenzregimes 

Vernehmlassungen
Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen nach Übernahme des EU-Asylpakts
Zeichnung eines Stacheldrahts
Mit der Übernahme des EU-Asylpakts hat sich die Schweiz für eine Beteiligung am reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ausgesprochen. Sie übernimmt damit zentrale Teile einer historischen Reform, die einseitig auf Abschottung, Inhaftierung und Entrechtung setzt.
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Petra Gössi's Motion 23.240, die den Bundesrat auffordert, mit einem Drittstaat ein Transitabkommen zur Rückführung abgewiesener Eritreer:innen abzuschliessen, ist quasi ein Copy & Paste der Motion ihres Kollegen Damian Müller, die am 19. Dezember 2023 vom Nationalrat abgelehnt wurde (23.3176). Wir werden uns nicht mit den kosmetischen Unterschieden aufhalten, sondern uns auf den Kern der von der Verfasserin entwickelten Argumentation konzentrieren.
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Am 19. Dezember 2024 hat der Nationalrat das Pilotprojekt von Ständerat Damian Müller knapp abgelehnt. Es hatte ein Abkommen der Schweiz mit einem noch unbekannten Drittstaat zum Ziel, dort abgewiesene eritreische Geflüchtete gegen finanzielle Entschädigung zu platzieren (siehe Bulletin 24/1). Das Projekt wurde jedoch nicht begraben.