Viele von uns sind am Montag mit einem bitteren Geschmack im Mund aufgewacht. Ein Blick nach Frankreich und auf das, was dort innerhalb eines Monats passieren könnte, verwandelt diesen bitteren Geschmack in eine überwältigende Angst.
Wir beobachten die Entwicklungen der Migrations- und Asylpolitik in der Schweiz. Wir setzen uns solidarisch und kämpferisch für die Stärkung der Rechte von Migrant:innen ein - zum Beispiel für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit und Erhöhung der Aufenthaltssicherheit. Sosf bekämpft vehement den weiteren Abbau der Grundrechte und Ausbau struktureller Diskriminierung sowie von Kontrolle und Überwachung von Migrant:innen.
Das machen wir durch Vernehmlassungen, Initiativen, Petitionen sowie direkt bei Parlamentarier:innen auf kantonaler und Bundesebene.
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Ein Klassiker der Parlamentssessionen kehrt auch in diesem Sommer zurück: Vorstösse, die Migrationspartnerschaften mit Ländern fordern, die ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen. Aktuell in der Auswahl: Eritrea und Marokko. Es ist eine alte Leier, und sie ist alles andere als ruhmreich.
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Petra Gössi's Motion 23.240, die den Bundesrat auffordert, mit einem Drittstaat ein Transitabkommen zur Rückführung abgewiesener Eritreer:innen abzuschliessen, ist quasi ein Copy & Paste der Motion ihres Kollegen Damian Müller, die am 19. Dezember 2023 vom Nationalrat abgelehnt wurde (23.3176). Wir werden uns nicht mit den kosmetischen Unterschieden aufhalten, sondern uns auf den Kern der von der Verfasserin entwickelten Argumentation konzentrieren.
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Eine in der Wintersession 2023 vom Nationalrat an die Kommission zurückgewiese Motion verlangte, die Änderung der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf Asylanträge afghanischer Frauen und Mädchen rückgängig zu machen. Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) als eine Art «Gegenvorschlag» zur ersten Motion vorgeschlagene Motion 24.3008 ist jedoch ebenso problematisch.
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Zeigt der Nationalrat Mut oder will er Schweizer:innen weiterhin weniger Rechte als EU-Bürger:innen einräumen?
Am 10. Juni 2024 entscheidet der Nationalrat, ob Schweizer:innen beim Familiennachzug mit EU-Bürger:innen gleichgestellt werden oder weiterhin diskriminiert bleiben. Vorschau auf eine unendliche Geschichte.
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Am 25. Mai 2024 beschloss die SVP in Basel ihre sogenannte «Grenzschutzinitiative». Schon zuvor deutete sich ein Frontalangriff auf das Schweizer Asylrecht an. Der nun veröffentlichte Initiativtext macht klar: die Partei geht aufs Ganze. Nicht nur will sie das Asylrecht und den Status der vorläufigen Aufnahme abschaffen, sondern auch einen Grossteil aller Geflüchteten illegalisieren und aus dem Land vertreiben.
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Wir geben hier eine Zeugenaussage wieder, die Aktivist:innen von 3 Rosen gegen Grenzen anvertraut wurde.
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Am 22. April 2024 wird das Berufungsverfahren gegen Homayoun Sabetera beginnen. Homayoun wurde in Thessaloniki festgenommen, weil er auf der Flucht aus dem Iran die griechisch-türkische Grenze überquert hatte. Er wurde wegen «Schmuggels» zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Beginn seines Prozesses ist für uns ein Anlass, den laufenden Kriminalisierungsprozess gegen Menschen, die Grenzen überqueren, um ihr Leben zu retten, erneut zu beleuchten.
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Die Kriminalisierung von Migration und von jenen in Solidarität mit Migrant:innen sind zwei Seiten desselben Gewaltkontinuums. Es ist eine Strategie, die Aufmerksamkeit von der strukturellen Gewalt der Grenzen abzulenken. Es ist das Paradoxon der europäischen Migrationspolitik: Jene die Sicherheit suchen werden verfolgt, jene die schwere Verbrechen begehen – namentlich die europäischen Migrationsbehörden, die Küstenwachen und Polizeien – bleiben straffrei, und werden gar unterstützt von weiten Teilen der Politik.
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Beschämender Wahlkampf der SVP führt zu Sitzgewinnen; gleichzeitig profilieren sich Neonazis; SEM stösst auf grossen Widerstand gegen ein Bundesasylzentrum