„Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.“ Die Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht und wird in Art. 10 Abs.1 der Schweizer Bundesverfassung garantiert. Trotzdem wird dieses Recht für einen Teil der Bevölkerung drastisch eingeschränkt: für Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Um dieses Unrecht anzuprangern, lanciert Solidarité sans frontières zusammen mit den Autonomen Schulen von Zürich und Biel, mit der Allianz „Wo Unrecht zu Recht wird“, dem Collectif R und Droit de Rester Fribourg/Lausanne/Neuchâtel unter dem Titel „Zwischen uns keine Grenzen“ eine Kampagne für die Bewegungsfreiheit.
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Mit dieser Kampagne wollen wir die Gewalt aufzeigen und anprangern, die die Behörden gegenüber den Menschen auf der Flucht oder auf der Suche nach einer Zukunft in der Schweiz anwenden: Regime der Halbgefangenschaft in den Asylzentren des Bundes, Ein- und Ausgrenzungen, Trennung von Familien usw.
Die Lancierung der Kampagne erfolgt Freitag und Samstag, 1. und 2. September, mit Aktionen gegen die Zwangsmassnahmen in drei Schweizer Städten:
St. Gallen : Freitag, 1. September, Übergabe der Petition „Stoppt die Beugehaft“ gegen die unwürdigen Lebensbedingungen im St. Galler Ausschaffungsgefängnis. Treffpunkt um 15.00 Uhr beim Vadian-Denkmal. Die Unterschriften werden anschliessend dem Justizdepartement übergeben.
Biel und Nidau : Samstag, 2. September den ganzen Tag über verschiedene Aktionen.
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Zurich : Samstag, 2. September. In Zürich findet ein Aktionstag gegen die Zwangsmassnahmen im Zürcher Nothilfe-Regime statt. Ein Rundgang durch die Innenstadt führt an sieben Käfigen mit Gegenständen vorbei, die symbolisch für elementare Rechte stehen. Neben dem Zürcher Rathaus gibt es zwischen 11 und 17 Uhr einen Infostand.
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