Grenzen auf für die Polizei - aber verstärkte und erweiterte Grenzkontrollen für alle, die «fremdländisch» aussehen. Möglichst hohe Mauern an den Aussengrenzen - und Flüchtlingslager ausserhalb der EU. Das ist nicht unsere Vision von Europa und nicht unsere Vision von der Schweiz.
Auf der einen Seite ist die globale Umverteilung heute so unausgeglichen wie noch nie und das Nord/Süd-Gefälle war nie grösser. Auf der anderen Seite ist Europa zu einer beinahe unerreichbaren Festung für die Opfer dieser Misere, Flüchtlinge, Asylsuchende oder die allermeisten ArbeitsmigrantInnen, geworden. Diese systematische Abschottung fordert jährlich unzählige Todesopfer: Laut der Organisation UNITED for Intercultural Action sind in den letzten zwanzig Jahren über 17000 Flüchtlinge bei der Flucht nach Europa ums Leben gekommen (pdf). Die lebensbedrohlichen Schiffsüberfahrten von Flüchtlingen und MigrantInnen nach Europa werden indes auch in Zukunft stattfinden. Um dies zu verhindern muss neu verhandelt werden, was am Ursprung der fortlaufenden Katastrophe steht. Zum Beispiel das Dublin-Abkommen, das Flüchtlinge in unmögliche wie unnötige Situationen zwingt. Oder die generelle Abstinenz eines legalen Verfahrens für MigrantInnen, um nach Europa zu gelangen.
SOSF und Schengen/Dublin
Das Dubliner Übereinkommen ist Teil von Schengen/Dublin und besagt, dass Asylsuchende nur ein Asylgesuch im Hoheitsgebiet der Unterzeichnerstaaten stellen können. Zudem ist geregelt, dass der sogenannte «Erststaat» für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist - also derjenige Staat, in welchem eine Asylsuchende Person erstmals mittels EURODAC registriert wurde. Deshalb sind die EU-Aussenstaaten wie z.B. Griechenland, Italien oder Polen für den Hauptanteil der gestellten Asylanträge verantwortlich. Reisen die Flüchtlinge trotzdem weiter, werden sie in den zuständigen Staat zurückgeschafft. In der Schweiz machen solche «Dublingesuche» mittlerweile fast 50% aller Asylgesuche aus.
Zu den Unterzeichnerstaaten des Dubliner Übereinkommens gehören alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (mit Restriktionen seitens Grossbritannien und Irland) und weitere assoziierte Staaten. Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz als assoziiertem Staat ist seit 2008 in Kraft. Schon 2005 engagierte sich Solidarité sans frontières konsequenterweise gegen den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen/Dublin. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), welche damals im Gegensatz zu Solidarité sans frontières für den Beitritt warb, räumt unterdessen ein, dass sie sich über die Folgen getäuscht hat: Die Bedingungen für Asylsuchende werden unter Dublin immer strenger. Das Dubliner Übereinkommen wurde 2003 durch die darauf aufbauende Dublin-II-Verordnung ersetzt und seit 2013 ist die Dublin-III-Verordnung in Kraft. In der Schweiz gilt Dublin-III seit dem 1. Januar 2014.
Wichtige Infos zu Dublin-III sind z.B. auf der Website von Pro Asyl Deutschland zu finden.