Die Schweizer Asylbehörden trennen Familien, reissen Kinder aus ihrer Schulklasse und unterbrechen die Behandlung von Kranken, damit ein anderes Land ihre Asylgesuche behandelt. Fordern Sie den Bundesrat und die Kantonsregierungen auf, die strikte Anwendung der Dublin-Verordnung nicht länger vor die Menschenrechte der Flüchtlinge zu stellen!
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Die Schweiz hat im Dezember 2008 begonnen, das europäische Abkommen von Dublin umzusetzen. Die Dublin-Verordnung regelt anhand verschiedener Kriterien (Bereits anwesende Angehörige in einem europäischen Land, vorhandenes Visum, Ersteinreiseland, …), welcher Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Gestützt auf diese Verordnung können die Schweizer Asylbehörden die Gesuchstellenden an den europäischen Vertragsstaat überstellen, der nach den Dublin-Kriterien für das Asylverfahren zuständig ist und, nach dem Schweizer Asylgesetz Asylgesuche mit einem so genannten Nichteintretensentscheid (in der Folge Dublin-Entscheide) beantworten. Die Schweiz gehört zu den Ländern, die am meisten Dublin-Entscheide trifft und am meisten Asylsuchende in andere Vertragsstaaten zurückweist. Seit 2009 waren jeweils ein Viertel bis ein Drittel aller Asylentscheide Dublin-Entscheide.
Die Schweiz weist weiterhin regelmässig alleinerziehende Frauen mit Kleinkindern, Behinderte oder Kranke aus und verletzt dabei oft die Uno-Konventionen über die Rechte der Kinder und von Menschen mit Behinderungen und das Recht auf ein Familienleben.
Gegenwärtig führt die Schweiz unter dem Dublin-Regime am meisten Personen nach Italien zurück, obschon dieses Land nicht allen verletzlichen Personen eine angemessene Unterbringung und den notwendigen Schutz garantieren kann.
Die Dublin-Verordnung umfasst jedoch ausdrücklich eine spezielle Klausel: Jeder Mitgliedstaat hat die Freiheit, ein eingereichtes Asylgesuch aus humanitären Gründen und in Härtefällen selber zu behandeln – auch dann, wenn nach Dublin-Kriterien ein anderes Land zuständig wäre.
Die Schweiz muss diesen humanitären Spielraum vermehrt nutzen und Asylgesuche, von Personen, die aus einem anderen europäischen Land in die Schweiz eingereist sind, selber behandeln, wenn:
- es sich um Familien / Alleinerziehende mit Kleinkindern oder Kindern im Schulalter handelt,
- medizinische Probleme eine regelmässige Behandlung erfordern,
- die Betroffenen in der Schweiz wohnhafte Familienangehörige haben,
- andere aussergewöhnliche Umstände und humanitäre Gründe vorliegen.
Es geht dabei nicht allein um die Menschenrechte von Flüchtlingen und um den Schutz besonders verletzlicher Personen, sondern auch um Solidarität mit Ländern wie Italien, die an den Aussengrenzen Europas liegen und aufgrund dessen mit viel mehr Asylgesuchen als die Schweiz konfroniert sind.