Asylgesetzgebung, wichtige Gerichtsurteile und weitere damit verbundene Prozesse
Asylrecht
UPDATE: Dieser Antrag wurde in der Wintersession abgelehnt. In der Frühjahrssession, die am 26. Februar 2024 startet, kehrt die FDP mit einer Motion in den Ständerat zurück, die quasi ein Copy/Paste der Motion von Damian Müller ist. Tatsächlich reichte Petra Gössi diesen Vorstoss auch schon zwei Tage nach der Ablehnung der Motion Müller ein. Alle Argumente unserer Analyse bleiben daher weiterhin gültig.
UPDATE: Beide Motionen wurden in der Sondersession "Asylpraxis für afghanische Frauen" von beiden Kammern an die Staatspolitischen Kommissionen überwiesen.
Die Motion Minder ist der x-te Versuch, Abschiebungen nach Eritrea zu ermöglichen. Minder begründet diese Notwendigkeit mit den «rund 2000 neuen Asylanträgen pro Jahr». Diese neuen Anträge sind jedoch hauptsächlich auf Geburten und Familienzusammenführungen zurückzuführen.
Trotz zahlreicher Berichte von NGOs, Reportagen von Journalist:innen und Beschwerden bei UN-Ausschüssen beharren das SEM und das BVGer auf ihrer Position: die Schweiz schiebt weiterhin verletzliche Personen nach Kroatien ab. Zentrales Argument ist dabei stets, dass Kroatien die abgeschobenen Personen menschenwürdig versorgen könne. Der Besuch einer Delegation von Solidarié sans frontières und Droit de Rester und Interviews mit 20 Personen beweisen, dass das nicht stimmt. Im Gegenteil!