Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Schweizer Flüchtlings- und Asylpolitik und mit den damit verbundenen Debatten älteren und neueren Datums.
In einem ersten Hauptkapitel (Kapitel 2) wird die Zeit zwischen 1945 - 1979 betrachtet. Mit der Thematisierung der Entstehungszusammenhänge des Überfremdungsdiskurses und des "dunkelsten Kapitels" der Schweizerischen Flüchtlingspolitik (Kapitel 2.2), spielen auch die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts eine Rolle.
Da die Zeit der Nachkriegsjahre in der Schweiz bis in die 60er- und 70er-Jahre, die mit den Vorbereitungen für das erste schweizerischen Asylgesetz enden, allgemein als eher liberal gelten was die Asylund Flüchtlingspolitik betrifft, stellt sich die Frage, ob und inwieweit sich diese liberale Grundhaltung auf die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges zurückführen lässt.
Das zweite Hauptkapitel (Kapitel 3) bietet einen Überblick über eine "Geschichte der Revisionen und Restriktionen" des Schweizerischen Asylgesetzes, das, 1983, kaum in Kraft, zum ersten Mal revidiert wurde und bis heute Anlass ständiger Revisionen ist wie kaum ein zweites Gesetz. Dabei wird aufgezeigt, wie diese Revisionen zunehmend restriktiver wurden, wie sich die Gesetze materiell veränderten, und in Ansätzen, welcher "politische Wille" dabei umgesetzt wurde.
Im dritten Hauptkapitel (Kapitel 4) schliesslich wird auf den parteipolitischen Diskurs hinsichtlich der schweizerischen Asylgesetzgebung ab den 1980er-Jahren eingegangen. Mit der Erstarkung der SVP und ihrer Übernahme der Parolen rechtspopulistischer Parteien, die sich von Beginn an Migration und Migrationspolitik auf ihre Banner schrieben, vollzog sich in der schweizerischen Politlandschaft ein eigentlicher Paradigmenwechsel. Es entstand allerdings zur selben Zeit eine breite und fein verästelte Widerstandsbewegung, die sich - angesichts des zunehmenden Druckes von rechts mehr oder weniger erfolgreich - politisch zu Wort meldete, jedoch mit ihrem Einsatz in der Einzelfallhilfe für die Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden unabdingbar war.
ZÜRCHER HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN - DEPARTEMENT SOZIALE ARBEIT
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