Im Sog der Abschottung

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Zeichnung von schwarzen und pinken Flecken

Am 12. Juni 2026 tritt in der EU der Asyl- und Migrationspakt in Kraft – eine der weitreichendsten Verschärfungen des europäischen Asylrechts seit Bestehen der Union. Mit der Reform wird nicht nur der menschenverachtende Verschiebebahnhof des Dublin-Systems weiter zementiert und die biometrische Datenbank Eurodac massiv ausgebaut; an den EU-Aussengrenzen entsteht zugleich ein neues System faktischer Haftlager, in denen Geflüchtete pauschal nach Herkunft kategorisiert und mithilfe beschleunigter Asylverfahren möglichst rasch wieder ausgeschafft werden sollen.

 

Dass diese sogenannten «Grenzverfahren» zentrale Garantien des Asylrechts systematisch unterlaufen, ist aus der bisherigen Praxis in Griechenland bereits hinlänglich bekannt. Vergleichbare Verfahren werden dort seit Jahren erprobt; unabhängige Organisationen berichten schon seit langem von unmenschlichen Lebensbedingungen, eingeschränktem Rechtsschutz und rechtswidrigen Zurückweisungen.

 

Die Logik der Sogwirkung

Das hindert die FDP jedoch nicht daran, eine Angleichung der Schweizer Asylpolitik an das Niveau dieser neuen EU-Grenzverfahren zu verlangen. In ihrer Fraktionsmotion 24.3949 «Verhinderung von Sekundärmigration» – die der Nationalrat im Herbst letzten Jahres mit grosser Mehrheit angenommen hat und die am 16. März im Ständerat beraten wird – fordert sie den Bundesrat auf, «das schweizerische Recht so anzupassen, dass Asylsuchende, die in der Schweiz ein Gesuch stellen, nicht besser gestellt werden als solche, die über die Aussengrenzen einreisen».

 

Begründet wird diese Forderung mit dem – in der Migrationsforschung seit Jahren vielfach relativierten – Argument einer angeblichen «Sogwirkung»: Weniger restriktive Verfahren und Lebensbedingungen würden demnach einen Anreiz schaffen, Grenzverfahren zu umgehen und undokumentiert in die Schweiz weiterzureisen. Noch bevor die Reform überhaupt in Kraft tritt, soll sie so bereits als Legitimation dienen, um das Schweizer Asylrecht weiter zu verschärfen und die Lebensbedingungen von Schutzsuchenden zusätzlich zu verschlechtern.

 

Die Motion fordert dabei ausdrücklich die Einführung sogenannter Grenzverfahren auch in der Schweiz. Schutzsuchende sollen demnach – analog zur EU – während des Verfahrens weitgehend isoliert, ihre Gesuche entweder ohne vertiefte materielle Prüfung erledigt oder in stark verkürzten Verfahren behandelt werden, die unvereinbar mit rechtsstaatlichen Standards sind.

 

Da es in der Schweiz mangels EU-Aussengrenzen jedoch kaum Orte gibt, an denen solche Verfahren überhaupt durchgeführt werden könnten – da kaum ein Kanton zur Einrichtung eines geschlossenen Asylzentrums bereit wäre, kämen faktisch nur die internationalen Flughäfen infrage, an denen bereits heute ein beschleunigtes Flughafenverfahren existiert –, geht die Motion einen entscheidenden Schritt weiter. Sie verlangt ausdrücklich, dass «auch bei der Unterbringung, der medizinischen Versorgung und den Sozialleistungen» keine bessere Stellung mehr bestehen dürfe als in den Grenzverfahren an den Aussengrenzen.

 

Verschärfungen durch die Hintertür

Mit dem Verweis auf die Unterbringung sollen dabei haftähnliche Strukturen durch die Hintertür eingeführt werden. Da geschlossene Lager im schweizerischen Verfassungsrahmen kaum zulässig wären, liefe diese Verschärfung auf strengere Unterbringungsformen und längere Aufenthalte in den Bundesasylzentren hinaus.

 

Bei den Sozialleistungen richtet sich der Blick auf die Asylsozialhilfe, die bereits heute – je nach Kanton – zwischen 20 und 70 Prozent unter den regulären Sozialhilfeansätzen liegt. Eine weitere Absenkung würde weniger eine Angleichung an europäisches Recht darstellen als vielmehr eine bewusste Verschlechterung der materiellen Lebensbedingungen.

 

Auch im Bereich der medizinischen Versorgung deutet die Forderung auf eine Einschränkung bestehender Standards hin, etwa durch eine Schwächung des heutigen Zugangs zur obligatorischen Krankenversicherung, wie sie in politischen Vorstössen bereits diskutiert wird.

 

Die rechtlichen Grenzen der Abschottung

Doch genau hier zeigt sich die eigentliche Problematik der Motion. Die europäischen Grenzverfahren lassen sich in der Schweiz rechtlich gar nicht eins zu eins umsetzen. Geschlossene Lager, die rechtliche Fiktion der «Nichteinreise» oder massiv eingeschränkter Rechtsschutz würden mit der Bundesverfassung, der Rechtsprechung des Bundesgerichts und den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention kollidieren. Was politisch als Übernahme europäischer Grenzverfahren verkauft wird, wäre letztlich keine Verlagerung der Asylverfahren an die Grenze, sondern vor allem eine weitere Verschärfung der Bedingungen im Inland.

 

Die Motion zielt damit weniger auf neue Verfahren als auf eine systematische Absenkung der Lebensbedingungen von Schutzsuchenden – damit die Schweiz nicht mehr attraktiver erscheint als jene Orte, an denen Asylverfahren künftig unter grenzwertigen Bedingungen durchgeführt werden. Die Logik der Abschottung würde so nicht importiert, sondern nach innen verlängert.

 

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob die Schweiz europäische Grenzverfahren übernehmen kann. Sondern ob sie ihr eigenes Asylsystem an den restriktivsten Praktiken der europäischen Abschottungspolitik ausrichten will – oder dieser endlich eine menschenwürdige Alternative entgegenstellt.