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Solidarität ist kein Verbrechen

29‘281 Bürger*innen et 200 Anwält*innen verlangen vom neugewählten Parlament, das „Vergehen aus Solidarität“ abzuschaffen.

Am Dienstag, 4. Dezember, haben die Menschenrechtsorganisationen Solidarité sans frontières und Amnesty International Schweiz den Parlamentsdiensten die von 29'281 Personen unterzeichnete Petition „Solidarität ist kein Verbrechen“ und die von mehr als 200 Anwält*innen unterzeichnete „Erklärung der Anwält*innen der Schweiz zum Vergehen aus Solidarität“ überreicht. Die beiden Texte unterstützen die parlamentarische Initiative 18.461 „Solidarität nicht mehr kriminalisieren“ von Lisa Mazzone, die bald vom Nationalrat behandelt wird. 

2018 wurden 972 Personen wegen eines Verstosses gegen Artikel 116 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Förderung der illegalen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts) verurteilt. Ein Grossteil dieser Verurteilungen betrifft Personen, die uneigennützig Menschen in einer Notsituation geholfen haben. „Diese Verurteilungen stehen im Widerspruch zu der von der UNO-Vollversammlung 1998 angenommenen Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen“, hat Rechtsanwältin Melanie Aebli anlässlich der Pressekonferenz ausgeführt. „Wir fordern das neue Parlament auf, den Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zu ändern, so dass Hilfeleistungen, die nicht Profit aus der Not von Migrant*innen schlagen, nicht mehr bestraft werden.“

Die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz, die aufgrund von Artikel 116 verurteilt wurde, verdeutlichte: „Gegen einen Strafbefehl Einsprache zu erheben und vor Gericht zu ziehen, ist eine ausserordentlich teure Sache. Das kann sich eine Normalverdienerin gar nicht leisten.“ Die ehemalige Generalsekretärin von Solidarité sans frontières wurde verurteilt, weil sie einem besonders verletzlichen jungen Afghanen zur Einreise in die Schweiz verholfen hat. Nach Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Obergericht des Kantons Wallis hat sie dank der finanziellen Unterstützung von Sympathisant*innen kürzlich beim Bundesgericht Rekurs eingelegt.

Auch Ständerätin Lisa Mazzone, Initiantin der parlamentarischen Initiative 18.461 „Solidarität nicht mehr kriminalisieren“, ist der Ansicht, dass die Schweiz Fortschritte machen und das Vergehen aus Solidarität abschaffen muss : „Dies ist eine Gelegenheit für die neue Mehrheit, heute einen Fehler im Gesetz zu korrigieren, anstatt in einigen Jahren Menschen rehabilitieren zu müssen, die Menschlichkeit bewiesen haben.“

Roxane Sheybani, unterzeichnende Anwältin der Erklärung, legte dar, warum sich so viele Schweizer Anwält*innen für die Abschaffung des Vergehens aus Solidarität engagieren:  „Ziel des Strafrechts ist, die Mitglieder einer Gesellschaft dadurch zu schützen, dass es sie davon abhält, Handlungen zum Schaden anderer zu begehen. Es ist nachvollziehbar, dass der Mörder bestraft wird, um uns vor Mord zu schützen. Es ist nachvollziehbar, dass die Vergewaltigung bestraft wird, um uns vor Vergewaltigung zu schützen. Es ist jedoch schwierig uns vorzustellen, man müsse uns vor selbstloser Hilfe schützen.“

Reto Rufer, Verantwortlicher für Menschenrechte und Asyl bei Amnesty International Schweiz, verglich schliesslich die Praxis der Schweiz bezüglich des Vergehens aus Solidarität mit der anderer europäischer Staaten. „Mit ihrer rigiden Gesetzgebung ist die Schweiz mehr und mehr ein Sonderfall: in Ländern wie Frankreich, Deutschland oder Schweden, wird die Beihilfe zu illegalem Aufenthalt nur dann bestraft, wenn die ‚Hilfe‘ profitorientiert ist.“

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