SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMEN MIT KOSOVO
Diskriminierung beendet!
Der gewerkschaftliche Druck hat gefruchtet. Das neue Sozialversicherungsabkommen ist ratifiziert und seit dem 1. September 2019 in Kraft. Damit wird den kosovarischen Arbeitnehmer*innen ermöglicht, ihren Ruhestand im Herkunftsland zu geniessen. Ungelöst bleibt jedoch die Frage der entgangenen Sozialversicherungsansprüche für die Jahre 2010-2019.
2010 hatte die Schweiz auf Druck der SVP das Sozialversicherungsabkommen mit Kosova gekündigt. Das Land war damit seit dem 1. April 2010 der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich mehr bestanden. Eine Rente bekam nur noch, wer in der Schweiz blieb. Wer die Schweiz verliess oder verlassen musste, war gezwungen, sich das AHV-Geld als einmaligen Betrag auszahlen zu lassen. Das aber widerspricht dem Sinn der Sozialversicherungen, denn schliesslich wurden die Beiträge abgezogen, um im Alter oder bei Invalidität eine Rente zu erhalten.
Wer bereits vor April 2010 eine Rente in Kosova bezog, war von dieser Massnahme zwar nicht betroffen. Verstarb jedoch der Ehepartner, gingen die Hinterbliebenen leer aus. Wegen des fehlenden Abkommens wurde die Witwenrente nicht ausbezahlt. Dies stürzte die Hinterbliebenen in finanzielle Not. Zum Beispiel die fast 80-jährige Gjuzide Gavazaj: Als ihr Mann 2012 starb, bekam sie keine Rente mehr. Dank des neuen Abkommens hat sich das nun geändert: Frau Gavazaj erhält jetzt wieder eine Rente – sie gilt jedoch als Neuberentung ab dem 1. September 2019. Für die sieben Jahre seit dem Tod ihres Mannes erhält sie nichts. Es sind rund
50 000 Franken, die ihr und der Familie auf diese Weise vorenthalten werden.
In anderen Fällen wurden Rentenberechtigten über mehr als 100 000 Franken nicht ausbezahlt. Dieses Geld bleibt in der AHV. Doch es gehört den Betroffenen, die ein Anrecht darauf hätten. Dass die Schweiz ein Abkommen aushandelt, das diese berechtigten Ansprüche ausser Acht lässt, ist aus Sicht der Betroffenen beschämend. Sie wollen nur was ihnen zusteht. Mit etwas gutem Willen lässt sich hierfür eine Lösung finden. Die Unia fordert, dass auch Ansprüche aus der vertragslosen Zeit abgegolten werden können.
Osman Osmani