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«Bis hierhin und nicht weiter!»

Die vorgeschlagene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und die Durchsetzungsinitiative brechen mit den Grundsätzen des Rechtsstaates und zerfleddern die Grundrechte. Deshalb ist es an der Zeit zu sagen: «Bis hierhin und nicht weiter!»

Ausschaffungsinitiative: Die Umsetzung des Unmöglichen

Bis hierhin und nicht weiter!

Erinnern wir uns: Am 28. November 2010 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung die SVP-Ausschaffungsinitiative mit 52.9 Prozent an. Der damals vor allem von der bürgerlichen «Mitte» portierte Gegenvorschlag erlitt mit 45.8 Prozent Schiffbruch. Am 23. Mai 2012 gab der Bundesrat zwei Varianten zur Umsetzung der Initiative in die Vernehmlassung. Die eine orientierte sich wortgetreu am Text der Initiative. Die andere – vom Bundesrat befürwortet – sah die Landesverweisung im Regelfall ab einer Strafe von sechs Monaten Haft vor, versprach aber immerhin noch eine Einzelfallprüfung. Sosf lehnte beide Varianten ab, weil sie das Verhältnismässigkeitsprinzip entweder offensichtlich oder halbwegs versteckt zu Grabe tragen. Die SVP jedoch witterte eine «Verschleppung» des Gesetzgebungsprozesses und lancierte, um noch mehr Druck auszuüben, im Juli 2012 ihre «Durchsetzungsinitiative», die sie ein halbes Jahr später mit rund 155 000 Unterschriften einreichte.

Verfassungspolitisches Schlachtfest

Am 23. Juni 2013 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die sich im Wesentlichen an der von ihm bereits im Vernehmlassungsverfahren propagierten «milderen» Variante orientierte. Er nahm damit  Rücksicht auf Minimalia des Völkerrechts und gab ein Lippenbekenntnis zum Verhältnismässigkeitsprinzip ab. Anfang 2014 begann die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) mit der Beratung des Geschäfts, in die sie die Durchsetzungsinitiative gleich mit einbezog. Am 14. Februar, fünf Tage nach Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative, empfahl die Kommission dann mit 14 zu 8 Stimmen eine Umsetzung der Ausschaffungsinitiative gemäss dem Text der Durchsetzungsinitiative.

Der Nationalrat folgte am 20. März 2014 den Empfehlungen seiner SPK mit 104 zu 71 Stimmen. Damit hatte die erste der beiden Kammern des eidgenössischen Parlaments grünes Licht dafür gegeben, das Verhältnismässigkeitsprinzip, bisher ein tragender Grundsatz bürgerlich-demokratischer Verfassungen, abzuschaffen – jedenfalls, wenn es um den Umgang mit jenem Fünftel der Bevölkerung geht, das nicht den roten Pass besitzt. Die zweite Kammer, der Ständerat, wird in der Sommersession erstmals darüber befinden müssen. Seine staatspolitische Kommission (SPK-S) tagte am 20. Mai, sieben Tage nach Redaktionsschluss dieses Bulletins. Die kleine Kammer hat also die Möglichkeit, nein sogar die Pflicht, das vom Nationalrat begonnene Schlachtfest zu stoppen.


Erinnern wir uns deshalb nochmals: Der Weg in die Misere hat nicht heute, sondern schon vor fünf Jahren begonnen. Statt offen und deutlich Widerstand gegen die Ausschaffungsinitiative zu leisten, verkrümmte sich ein Grossteil der Schweizer Politlandschaft - von der bürgerlichen Mitte über Teile der SP bis hin zur Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH - aus Angst vor der SVP bis zur Unkenntlichkeit. Das Ergebnis war Apeasementpolitik in erbärmlichster Form: die Entwicklung und Unterstützung des halbgaren Gegenvorschlages, mit dem man gleichzeitig das «Anliegen» der SVP für «berechtigt» erklärte und die Annahme der Initiative vorprogrammierte. Heute, fünf Jahre später, ist es an der Zeit, endlich Tacheles zu reden: «Bis hierhin und nicht weiter!».

  • Weitere Analysen finden Sie im Artikel «Der Pakt mit dem Teufel»

  • Mögliche Szenarien zur Umsetzung finden Sie im folgenden Paper (PDF, 4 S.)

Weitere Links

  • Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Parlament
  • Factsheet Arbeitsgruppe «Dialog EMRK» zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative
  • «Verantwortung für Grundrechte» von Balthasar Glättli, NR Grüne (NZZ, 17.3.2014)
  • «Rechtsstaat in der Defensive» von Kurt Fluri, NR FDP (NZZ, 17.3.2014)
  • Medienmitteilung von SOSF zum Entscheid der SPK-N vom 14.2.2014
  • Weitere Infos auf humanrights.ch

 

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