Die Rückschaffung von Personen, die medizinische Behandlung brauchen
Die Schweiz schafft ohne Gewissensbisse nach Italien aus und behauptet, die Aufnahme und die medizinische Versorgung seien gesichert. Falsch. Selbst wenn es sich um Personen handelt, die eine engmaschige medizinische Überwachung benötigen, funktionieren die Absprachen zur Übernahme dieser Personen zwischen der Schweiz und Italien nicht. Zwei von Solidarité Tattes in Genf verfolgte Fälle belegen das.
Die guten Aufnahmebedingungen in Italien, eine Farce
Saïd, der an einer schweren Infektionskrankheit leidet, die tägliche medizinische Massnahmen verlangt, wurde im Februar 2018 nach Italien ausgeschafft. Er hat die Rückschaffung nach Italien akzeptiert und dort ein Asylgesuch gestellt. Aber er hat keinen Zugang zur für ihn lebensnotwendigen medizinischen Versorgung erhalten. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz wurde er im August mit einem begleiteten Sonderflug erneut nach Mailand ausgewiesen, wo er mit all seinem Gepäck zwei Nächte auf einer Bank verbrachte. Die traumatisierende Gewalttätigkeit seiner zweiten Rückschaffung hat seinen mittlerweile eh schon bedenklichen Zustand weiter verschlimmert. Auch diesmal erhielt er in Italien keine ärztliche Betreuung.
Wie zu erwarten war, ist Saïd kurz darauf wieder in die Schweiz zurückgekehrt, wo er ein neuerliches Asylgesuch stellte. Er wurde umgehend hospitalisiert. Wir ersuchen die Schweizer Behörden, dem Gesundheitszustand von Saïd Rechnung zu tragen und auf eine Rückschaffung zu verzichten. .
Nach Italien zurückschicken, eine Verletzung des Übereinkommens gegen Folter
Auch Aman hat die schreckliche Erfahrung gemacht, mit einem Sonderflug nach Italien zurückgeschickt zu werden, obgleich er sich eben gerade von den schweren Folterungen erholte, die er während mehr als fünf Jahren in seinem Herkunftsland erlitten hatte, und er immer noch in Behandlung war. Wenig später zurück in Genf, wo sein Bruder lebt, reichte er mit Hilfe seines Anwalts eine Beschwerde beim Ausschuss gegen Folter (CAT) der Vereinten Nationen ein.
Die Demarche brauchte etwas Zeit, aber das Resultat ist ohne Wenn und Aber: Der CAT ist der Auffassung, dass eine Rückschaffung eines Folteropfers nach Italien aufgrund des Dublin-Reglements das Übereinkommen gegen Folter verletzt. Die Aufnahmebedingungen der Asylbewerber unterscheiden sich von einem europäischen Staat zum andern, und die Schweiz muss dem Übereinkommen Rechnung tragen, bevor sie eine Dublin-Rückschaffung vornimmt, da Italien nicht in der Lage ist, für diese Personen akzeptable Bedingungen zu garantieren.
Der Dublin-Appell ersucht das SEM und die Schweizer Behörden, von Dublin-Rückschaffungen bei Personen abzusehen, die medizinischer Behandlung bedürfen.