Bundesbehörden im Dilemma: Rechtshilfe an Spanien oder Einhaltung der Antifolter-Konvention?
Am 6. April wurde die Baskin Nekane Txapartegi in Zürich verhaftet. Die Verhaftung erfolgte aufgrund eines spanischen Auslieferungsantrags. Sie wird von den spanischen Behörden gesucht, weil sie wegen Unterstützung der ETA zu einer Gefängnisstrafe von 6 Jahen und 9 Monaten verurteilt worden ist.
Nekane Txapartegi war bis 1999 in ihrem Heimatdorf Gemeinderätin für die baskische Partei Herri Batasuna. Sie wurde von der Guardi civil verhaftet und fünf Tage lang mit absoluter Kontaktsperre verhört. In diesen Tagen wurde sie massiv gefoltert, bis sie bereit war, ein vorgefertigtes Geständnis zu unterzeichnen.
Nach neun Monate wurde sie auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie arbeitete danach als Journalistin und war in einer baskischen Vereinigung gegen Folter aktiv.
Gestützt auf die Folteraussagen verurteilt sie das Tribunal Supremo wegen Kollaboration mit der ETA zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monate in 2007. Zahlreiche Beweise bestätigen, dass die Aussagen, auf denen die Verurteilung von Nekane Txapartegi beruht, unter Folter gemacht wurden. Sie floh 2009 in die Schweiz und begann sich hier eine neue Existenz aufzubauen.
Sie ist aktuell im Gefängnis Zürich inhaftiert und kämpft gegen ihre Auslieferung an Spanien. Gleichzeitig hat sie ein Asylgesuch eingereicht.
Wenn die Schweiz die Auslieferung verweigert, gefährdet sir ihre politischen Beziehungen mit Madrid. Ein Risiko, das andere Staaten bereits eingegangen sind: Belgien hat die Auslieferung einer baskischen Staatsangehöriden an Spanien aus ähnlichen Gründen verweigert.
Wenn die Schweiz die Auslieferung bewilligt, setzt sie sich der ernsten Gefahr einer Verurteilung durch das UN Anti-Folterkomitee oder den EGMR aus, die sich nicht davor scheuen zu anerkennen, dass im Untergeschoss von Madrid gefoltert wird.