Kommt nicht zu uns!
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2016 mit 9 zu 3 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Philipp Müller zugestimmt. Danach sollen für Personen mit dem Status „Schutzbedürftige" und für solche mit dem Status „vorläufig Aufgenommene" die gleichen Bedingungen für den Familiennachzug gelten. Heute ist der Familiennachzug bei Schutzbedürftigen sofort möglich. Somit sind diese Personen mit S-Ausweis besser gestellt als Personen mit dem Status „vorläufig aufgenommen". Die Kommission will das ändern. Die Regelung des Familiennachzugs soll somit kein Grund mehr sein, dass in der Praxis keine Aufnahme von „Schutzbedürftigen", deren Asylgesuche nicht aufwendig und individuell geprüft werden müssen, stattfindet. Die Initiative geht an die Kommission des Nationalrates.
Solidarité sans frontières weist darauf hin, dass gemäss dem geltenden Asylgesetz der Bundesrat beschliessen müsste, dass das Staatssekretariat für Migration den Status von Schutzbedürftigen verfügen kann. Diese Regelung ist seit dem 1. Oktober 1999 in Kraft. Bis heute, also in einem Zeitraum von fast siebzehn Jahren, hat die Landesregierung davon noch nie Gebrauch gemacht. Der aktuelle Vorschlag der ständerätlichen Kommission ist somit überflüssig. Er bezweckt bloss, garantierte Rechte von geflüchteten Menschen symbolisch einzuschränken. Im Ausland soll man hören: Eine Willkomeskultur pflegen wir in der Schweiz nicht!