Kurzargumente
Willkürlich. Das AuG produziert MigrantInnen 1. und 2. Klasse
AusländerInnen werden je nach Herkunft ganz unterschiedlich behandelt. Wenn sie aus dem falschen Land kommen, erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die seit Jahren in der Schweiz leben, arbeiten und Steuern zahlen, kein Recht auf Niederlassung. Sogar SchweizerInnen, die mit AusländerInnen verheiratet sind, werden gegenüber EU-BürgerInnen benachteiligt!
Integrationshemmend. Das AuG reisst Familien auseinander
Das Recht auf Familiennachzug wird eingeschränkt, Kinder über 12 Jahre dürfen nur innerhalb eines Jahres nachgezogen werden.
Indiskret. Das AuG schafft Eheschnüffler
Das Recht auf Ehe wird eingeschränkt. Wenn SchweizerInnen eine Ausländerin oder einen Ausländer heiraten wollen, können die Standesbeamten neu als Eheschnüffler tätig werden und andere Amtsstellen, aber auch die Nachbarn oder ArbeitskollegInnen über die Beziehung befragen.
Mittelalterlich. Das AuG führt Beugehaft ein
Als Sonderpolizeigesetz für AusländerInnen und Asylsuchende führt das AuG neue Zwangsmassnahmen ein. Neu gibt es eine Beugehaft von bis zu zwei Jahren.
Stattdessen fordern wir gleiche Rechte und Pflichten aller in der Schweiz lebenden MigrantInnen mit Aufenthaltssicherheit und Familiennachzug. Das würde echte Integrationspolitik ermöglichen.
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