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Nein zum neuen Ausländergesetz: Gegen Behördenwillkür und Ausgrenzung

Das neue Ausländergesetz (AuG) ist ein Sondergesetz für 700´000 Menschen. Nämlich für jene vierzig Prozent in der Schweiz lebenden AusländerInnen, welche nicht aus der EU kommen.

Kurzargumente

Willkürlich. Das AuG produziert MigrantInnen 1. und 2. Klasse

AusländerInnen werden je nach Herkunft ganz unterschiedlich be­handelt. Wenn sie aus dem fal­schen Land kommen, erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die seit Jahren in der Schweiz leben, arbeiten und Steuern zahlen, kein Recht auf Niederlassung. Sogar SchweizerInnen, die mit AusländerInnen verheiratet sind, werden gegenüber EU-BürgerInnen benachteiligt!

Integrationshemmend. Das AuG reisst Familien auseinander

Das Recht auf Familiennachzug wird eingeschränkt, Kinder über 12 Jahre dürfen nur innerhalb eines Jahres nachgezogen werden.

Indiskret. Das AuG schafft Eheschnüffler

Das Recht auf Ehe wird eingeschränkt. Wenn SchweizerInnen eine Ausländerin oder einen Ausländer heiraten wollen, können die Standesbeamten neu als Eheschnüffler tätig werden und andere Amtsstellen, aber auch die Nachbarn oder ArbeitskollegInnen über die Beziehung befragen.

Mittelalterlich. Das AuG führt Beugehaft ein

Als Sonderpolizeigesetz für AusländerInnen und Asylsuchende führt das AuG neue Zwangsmassnahmen ein. Neu gibt es eine Beugehaft von bis zu zwei Jahren.

Stattdessen fordern wir gleiche Rechte und Pflichten aller in der Schweiz lebenden MigrantInnen mit Aufenthaltssicherheit und Familiennachzug. Das würde echte Integrationspolitik ermöglichen.

 

Lesen Sie hier die ausführliche Version.

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