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Anregungen für LeserInnenbriefe
Die auf dieser Seite folgenden LeserInnenbriefe sind blosse Mustervorlagen. Sie können abgeändert oder mit eigenen Gedanken ergänzt werden. Wichtig allerdings ist es, die Grundregeln für das Schreiben von LeserInnenbriefen zu beachten:
- Je kürzer, desto besser. Kurze und prägnante LeserInnenbriefe haben die besten Chancen, abgedruckt zu werden.
- Lieber ein einziges gutes Argument als 3 komplexe Gedankengänge. Leserbriefe sind keine Zeitungsartikel oder Argumentarien. In der gebotenen Kürze kann meist nur ein Argument wirklich überzeugend dargestellt werden.
- Einfache Sprache, Fremdwörter nach Möglichkeit vermeiden. Wenn sich die Leser in verschachtelten Nebensätzen verirren oder über komplizierte Fremdwörter stolpern, ist die beste Argumentation für die Katz!
- Immer die Konsequenz formulieren. Wenn man nur schreibt, warum man gegen das Asyl- oder das Ausländergesetz ist, bringt dies wenig. Schreiben Sie am Anfang oder am Schluss immer auch, was ihre Konsequenz ist: «Ich bin gegen das neue Ausländergesetz/Asylgesetz, weil...» oder «... Darum werde ich zum neuen Ausländergesetz Nein stimmen.»
- Schreiben Sie nie, dass sie «für das Referendum» sind. Schreiben Sie, dass sie «gegen das Asyl-/Ausländergesetz» sind. Wir müssen die StimmbürgerInnen von einem 2 x NEIN überzeugen. Darum müssen unsere Argumente mit der Bedeutung «gegen etwas sein» verknüpft werden.
Beispiel–LeserInnenbriefe
Das Ausländergesetz zementiert die Diskriminierung
Mit dem neuen Ausländergesetz wird der Graben zwischen den MigrantInnen vertieft. Menschen aus dem EU-Raum haben weiterhin durch die bilateralen Verträge viele Rechte zugestanden. Menschen mit einem Pass von ausserhalb der EU werden dagegen massiv benachteiligt – selbst wenn sie seit Jahren unbescholten in der Schweiz leben und arbeiten. Das ist unsinnig. Darum unterstütze ich auch das Referendum gegen dieses «Apartheid»-Gesetz.
Betty Bossy
Das neue Ausländergesetz (AuG) ist ein Sondergesetz für alle AusländerInnen, die keinen EU-Pass haben. Als Mittel zur Regulierung des Ausländeranteils taugt es nichts. Denn für EU-AusländerInnen gilt sowieso die Freizügigkeit. Diese Politik macht keinen Sinn. Statt jahrelang in der Schweiz lebende AusländerInnen besser zu stellen und ihnen Aufenthaltssicherheit zu geben, werden lieber neue Billigarbeitskräfte aus Osteuropa zugelassen. Ich bin dagegen, gut integrierte AusländerInnen zu diskriminieren, bloss weil sie den falschen Pass haben!
Harry Hasler
Migration als Chance
Das neue Ausländergesetz (AuG) sieht Migration als Bedrohung. Über ein Drittel der Artikel sind alleine Sonderpolizeivorschriften und Zwangsmassnahmen gegen AusländerInnen gewidmet. Die Scharfmacher von SVP-FDP-CVP übersehen, dass Migration auch eine Chance ist. So hält die von der Schweizer Wirtschaft geförderte bürgerliche Denkfabrik Avenir Suisse z.B. Migration als notwendig für den Erhalt unserer Sozialwerke. Man muss kein Gutmensch sein, um das neue Ausländergesetz abzulehnen. Es genügt, dass einem die Zukunft der Schweizer am Herzen liegt.
Tom Hero
Massive Einschränkungen beim Familiennachzug
Möglichst rascher Familiennachzug ist sinnvoll. Da sind sich alle einig. Doch statt dies zu fördern, indem die Voraussetzungen erleichtert werden, führt das neue Ausländergesetz (AuG) einen Nachzugzwang ein: Kinder ab 12 Jahren können nur ein Jahr nach Einreise eines Elternteils nachgezogen werden. Gleichzeitig bleiben die Hürden für einen Familiennachzug (Mindesteinkommen, Wohnungsgrösse) gleich hoch wie bisher. Resultat: Zerrissene Familien statt bessere Integration. Darum werde ich das neue AuG ablehnen!
Betty Mutter
Zwang zum Zusammenleben: AuG diskriminiert Schweizer!
Das neue Ausländergesetz behält den Zwang zum Zusammenleben für Ehen unter Nicht-EU-Bürgern bei. Neu gilt er aber auch für SchweizerInnen, die eine Partnerin oder einen Partner von ausserhalb der EU heiraten. Hier werden SchweizerInnen schlechter gestellt als EU-BürgerInnen und ihre Partner, denn Letztere sind nicht zum gemeinsamen Haushalt verpflichtet. Das neue Ausländergesetz diskriminiert also auch Schweizer in binationalen Ehen. Darum gehört es abgelehnt!
Lara Croft-Meier
Familiennachzug und Heirat: Auch Schweizer werden diskriminiert!
Nach dem neuen Ausländergesetz (AuG) muss der Familiennachzug bei Nicht-EU-Bürgern innerhalb der ersten fünf Jahre erfolgen und Kinder über 12 Jahre müssen sogar innerhalb von 12 Monaten nachgezogen werden. Zum Vergleich: EU-Paare können ihre Kinder bis 21 Jahre problemlos nachziehen. Übrigens gilt die Einschränkungen beim Familiennachzug auch für SchweizerInnen, die mit Nicht-EU-BürgerInnen verheiratet sind. Das neue AuG diskriminiert also auch SchweizerInnen und gehört deshalb abgelehnt!
Laber Laber
Bundesrat bricht Versprechen: Gewaltopfer werden weiter doppelt bestraft
Bei Trennung einer binationalen Partnerschaft, einer heute weit verbreiteten Realität, besteht für den ausländischen Partner grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Besonders stossend ist, dass auch Opfer ehelicher Gewalt, die ihren Ehemann verlassen, ausgewiesen werden können. Selbst dann, wenn die häusliche Gewalt nachgewiesen ist! Obschon der Nationalrat bereits zweimal die zivilstandsunabhängige Aufenthaltsbewilligung gefordert hat, ist im neuen Ausländergesetz davon nichts zu finden. Darum gehört es im Herbst an der Urne abgelehnt!
René Kalbsbergler
Behörden schnüffeln in Beziehungen
Binationale Ehen werden – wenn es nach dem neuen Ausländergesetz geht – in Zukunft einen schweren Stand haben. Standesbeamte werden neu ermächtigt, eine Eheschliessung zu verweigern, wenn sie den Verdacht hegen, es handle sich um eine Scheinehe. Wie die Beamten Scheinehen feststellen wollen, bleibt dahin gestellt. Jedenfalls dürfen sie neu Bekannte und Arbeitskollegen befragen, ob die Beziehung «echt» ist. Damit wird das Grundrecht der Ehefreiheit eingeschränkt. Ein unglaublicher Eingriff in die persönliche Freiheit! Darum lehne ich das neue Ausländergesetz ab.
Heide Witzka
Das Gesetz treibt verstärkt Menschen in die Illegalität!
Das neue Ausländergesetz (AuG) ist geprägt von Fremdenfeindlichkeit. Doch wer meint, dass es wegen den verschärften Bestimmungen wirklich weniger AusländerInnen in der Schweiz hat täuscht sich. Das neue Gesetz treibt diese Menschen einfach in die Illegalität. Statt der Scheinlösung Ausländergesetz braucht es Mindestlöhne, um das Lohndumping durch Ausländer zu vermeiden und für alle faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dann kann die Personenfreizügigkeit auch auf Länder ausserhalb der EU ausgedehnt werden.
Hermann Rudisser
Balthasar Glättli / 14.02.06
- ...und hier noch zwei weitere Vorlagen...
- Leserbrief vom 21.02.2006: Ausländergesetz diskriminiert Schweizer Bürger