Mit der im Rahmen des "Entlastungsprogramms 2003" beschlossenen Teilrevision des Asylgesetzes wurde eine folgeschwere Änderung in Kraft gesetzt. Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) sind seit 1. April 2004 von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Und das Verfahren zur Fällung eines Nichteintretensentscheids wurde massiv beschleunigt und verschärft.
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