Durket ist aus der Türkei geflohen. Sie kam in die Schweiz, um Schutz zu suchen. Nach einer Reise voller Gewalt wird ihr mitgeteilt, dass sie zurückreisen muss. Nach Kroatien. Das heisst in das Land, in dem sie von der Polizei geschlagen, beleidigt und ihrer Rechte beraubt wurde. Durket ist Journalistin und ihre Aussagen sind linear, kritisch und faktenorientiert. Sie zeigen, dass die Rechte von Geflüchteten auf jeder Etappe ihrer Flucht verletzt werden.
Ich bin eine kurdische Journalistin aus der Türkei. Aufgrund der Kriminalisierung meiner journalistischen Arbeit in der Türkei sind wir am 2. Juli 2023 zusammen mit meinem Neffen und meinem Cousin in Bosnien-Herzegowina aufgebrochen, in der Hoffnung, in der Schweiz Asyl beantragen zu können. Am 10. Juli wurden wir gegen 4:30 Uhr morgens an einem Bahnhof in Kroatien gewaltsam von der Polizei festgenommen (Schlagstöcke, Tritte, Schläge, Beschimpfungen). Unser gesamtes Eigentum wurde beschlagnahmt. Am selben Abend wurden uns unter Zwang unsere Fingerabdrücke abgenommen und wir mussten umgehend Dokumente in einer Sprache unterschreiben, die wir nicht verstanden, ohne Übersetzung. Man drohte uns mit Gefängnis, wenn wir uns weigerten. Auf Englisch wurde uns gesagt, dass wir bis zum nächsten Tag, dem 11. Juli, mittags Zeit hätten, Kroatien zu verlassen, da wir sonst verhaftet würden. Dann wurden wir an einem Bahnhof abgesetzt. Während wir dort warteten, holte uns die Polizei wieder ab und setzte uns dann, nachdem sie uns erneut angegriffen hatte, an einem Ort aus, von dem wir später erfuhren, dass er sich in Bosnien-Herzegowina befand. Darüber hinaus gaben sie uns weder unser Geld noch unsere persönlichen Gegenstände zurück. In Sarajevo fanden wir heraus, dass die in Kroatien unterschriebenen Dokumente in Wirklichkeit Asylanträge waren. Aufgrund der erlittenen psychischen und physischen Gewalt hatte ich eine Gesichtslähmung und eine Lähmung der linken Seite. In Bosnien-Herzegowina reichten wir über einen von uns beauftragten Anwalt Klage gegen Kroatien ein.
Wir blieben etwa vier Monate (113 Tage) in Bosnien-Herzegowina und stützten uns dabei auf die Dreimonatsregel der Dublin-Verordnung. Am 1. November 2023 stellten wir im Lager Altstätten in der Schweiz einen Asylantrag mit all unseren Dokumenten (Vollmacht für den Anwalt, Klage, Mietvertrag, Kreditkartenabrechnungen, Rechnungen für die Nebenkosten der Wohnung, Supermarktrechnungen, Restaurantrechnungen, Zeitungen usw.). Am 9. November wurden wir wegen des Dublin-Verfahrens angehört. Nachdem wir am 10. November in das unterirdische Lager Steckborn im Kanton Thurgau verlegt wurden, konnte ich mit meiner Behandlung beginnen. Der Arzt, zu dem ich geschickt wurde, teilte dem Lager mit, dass meine Behandlung in der Neurologie und Orthopädie fortgesetzt werden sollte, doch wurde sie kurz darauf aufgrund der Dublin-Bestimmungen abgebrochen. Am 6. März 2024 hatten wir ein juristisches Treffen mit den Anwält:innen vom HEKS, und trotz der Beweise und meiner medizinischen Berichte wurde uns mitgeteilt, dass die Entscheidung des SEM negativ sei. Es wurde die Entscheidung getroffen, uns nach Kroatien zurückzuschicken, doch unsere Anwält:innen vom HEKS legten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Am 22. März erfuhren wir, dass das Bundesverwaltungsgericht am 18. März eine endgültige Entscheidung getroffen und die Entscheidung des SEM bestätigt hatte. Bei der Einreichung unserer Beweise hatte man uns nicht um Fotos oder Videos gebeten, uns dann aber mitgeteilt, dass das Gericht Fotos und Videos akzeptiert hätte, auf denen unsere Anwesenheit in Bosnien und Herzegowina jeden Tag detailliert dokumentiert ist, was für uns unmöglich war. Wir konnten daher keine derartigen Beweise vorlegen. Das Risiko, dass Kroatien uns in die Türkei zurückschickt, wo wir Gewalt ausgesetzt wären, ist sehr hoch.
Mein Neffe und mein Cousin konnten die Vorstellung, nach Kroatien zurückgeschickt zu werden, nicht ertragen und flohen am 26. März undokumentiert aus der Schweiz. Als Frau, die in Kroatien Gewalt erfahren hatte, liess mich der Gedanke, erneut irregulär die Grenzen zu überqueren, diese Ereignisse wieder aufleben, weshalb ich blieb. Am 27. März wurde ich in ein Heim in Arbon, im Kanton Thurgau, verlegt. Trotz der Anwendung des Dublin-Abkommens wurden mir, wie jeder anderen Asylbewerber:in, die in einem Heim untergebracht ist, bestimmte Rechte zugestanden. Nachdem die Thurgauer Zeitung am 6. April über meine Geschichte berichtet hatte, wurden mir jedoch viele Rechte entzogen und mir wurde mitgeteilt, dass ich bald in ein Rückführungszentrum gebracht und nach Kroatien zurückgeschickt würde.
Durket
Das Unterstützungsnetzwerk von Durket hat mehrere Briefe an den Regierungsrat des Kantons Thurgau geschrieben und ihn aufgefordert, ihree Abschiebung nicht zu vollziehen. Auch Sie können dies tun, indem Sie diese Vorlage verwenden.