Nein zum diskriminierenden Ausländergesetz.
«Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» Bundesverfassung, Artikel 8, Absatz 1
Das Ausländergesetz (AuG) verstösst gegen diesen Grundsatz. Es schafft ein diskriminierendes Sondergesetz für jene heute in der Schweiz lebenden MigrantInnen, welche nicht aus einem EU-Land kommen. Das sind über 700'000 Menschen. Aber auch Sans-Papiers und selbst SchweizerInnen, die mit einer/m Nicht-EU-BürgerIn verheiratet sind, erfahren neue Benachteiligungen:
- Das Recht auf Familiennachzug wird eingeschränkt: Kinder über 12 Jahre dürfen nur innerhalb eines Jahres nachgezogen werden.
- Das Recht auf Ehe wird eingeschränkt: Wenn SchweizerInnen eine Ausländerin oder einen Ausländer heiraten wollen, können die Standesbeamten neu als Eheschnüffler tätig werden und andere Amtsstellen, aber auch die Nachbarn oder ArbeitskollegInnen über die Beziehung befragen. Mit welchen Mitteln die Beamten Scheinehen feststellen wollen, bleibt dahin gestellt. Das neue AuG öffnet absoluter Willkür und Schnüffelmethoden Tür und Tor.
- Keine Aufenthaltssicherheit: Selbst nach 10 Jahren regulären Aufenthalts in der Schweiz wird Nicht-EU-BürgerInnen kein Rechtsanspruch auf Niederlassung (Bewilligung C) zugestanden. Und auch Niederlassungsbewilligungen sollen wiederrufbar werden.
- Gewaltopfer werden weiter doppelt bestraft: Bei Trennung der Ehegemeinschaft vor Ablauf von drei Jahren, was einer heute weit verbreiteten Realität entspricht, besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Besonders stossend ist, dass selbst Opfer ehelicher Gewalt, die ihren Ehepartner verlassen, ausgewiesen werden können – selbst dann, wenn die häusliche Gewalt nachgewiesen ist.
Nein zum unmenschlichen Asylgesetz.
Das revidierte Asylgesetz ist unmenschlich und schafft neue Probleme: Es bringt Menschen in Not, die dringend Hilfe brauchen. Verfolgte, die keine Pässe haben, werden künftig ohne Asylverfahren weg gewiesen. Dies verletzt internationales Recht.
Unbegleitete Kinder, Traumatisierte, Kranke und ganze Familien landen auf der Strasse. Sie werden ins Elend getrieben. Beugehaft für Jugendliche missachtet die Kinderrechte. Das neue Asylgesetz ist kein Gesetz für Flüchtlinge sondern ein Gesetz zur Flüchtlingsabwehr.
Nein zu den neuen Zwangsmassnahmen.
In beiden Gesetzen werden absolut unverhältnismässige und menschenverachtende Zwangsmassnahmen festgeschrieben. Nur wenn beide Gesetze abgelehnt werden, können sie verhindert werden. Wer die Schweiz nicht freiwillig verlässt, kommt bis zu zwei Jahre ins Gefängnis. Mit Beugehaft soll der Wille der Menschen gebrochen werden. Selbst Minderjährige werden nicht verschont. Das missachtet die Kinderrechte. Abgewiesene werden schlechter behandelt als Kriminelle.
Dagegen wehren wir uns!
Wir fordern Grundrechte für alle. Alle in der Schweiz lebenden Menschen sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Wir fordern ein Asylgesetz, das den Flüchtlingen Schutz gewährt, statt sie zu kriminalisieren. Und wir fordern die kollektive Regularisierung aller Sans-Papiers.