Damit am 24. September 2000 die 18%-Initiative deutlich abgelehnt wird, braucht es noch einige Aufklärungsarbeit. Die Initiative "für eine Regelung der Zuwanderung", welche die ausländische Wohnbevölkerung auf 18% begrenzen will, wurde 1997 von der Bundesversammlung zur Ablehnung empfohlen.
Heute beträgt der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung bereits 19%. Das gemischt bürgerliche Initiativkomitee schlägt deshalb vor, dass der 18% übersteigende Anteil durch "freiwillige Auswanderung von AusländerInnen" kompensiert werde. Die Initianten wollen allerdings bei der Berechnung die "qualifizierten Wissenschaftler und Führungskräfte, Künstler, Kurgäste" sowie "Touristen" nicht mitzählen. Andererseits unterstehen Asylsuchende, Kriegsvertriebene, Schutzsuchende und vorläufig Aufgenommene dem 18%-Kontingent, falls sie länger als ein Jahr in der Schweiz bleiben.
Die Initiative verlangt zudem die unbegrenzte Ausschaffungshaft. Die Initiative wird mehrheitlich auch von den Bürgerlichen abgelehnt. Ihre Völkerrechtskonformität ist umstritten; ausserdem ist sie mit den von der Stimmbevölkerung bejahten bilateralen Verträgen nicht vereinbar. Viele GegnerInnen der Vorlage werden jedoch damit argumentieren, dass die Anliegen der Initiative mit dem in Revision stehenden Ausländergesetz (AuG) und den vorgesehenen Asylgesetzverschärfungen voll erfüllt werden. Das AuG wird viele Rechte der Nicht-EU-Angehörigen an Voraussetzungen wie beispielsweise die Einkommenshöhe binden. Und die vorgeschlagenen Asylgesetzveränderungen untergraben in bedenklichem Masse die völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen.
In der Romandie hat sich bereits ein antirassistisches Komitee gegen die 18%-Initiative gebildet. In der Deutschschweiz sind wir noch auf der PartnerInnensuche. Ein erstes Treffen fand in Basel statt, ein nächstes ist auf den 11. Juli 2000. abends, in Zürich geplant. Wir würden uns freuen, wenn Interessierte und Engagierte sich bei uns melden würden.
Solidarité sans frontières
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