Für Fragen zur Einbürgerung und zur erleichterten Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung in ihrem Wohnort.
Bei ordentlichen Einbürgerungen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen des Bundes auch die Bestimmungen von Kanton und Gemeinde. Bei den erleichterten Einbürgerungen dagegen sind grundsätzlich nur die entsprechenden Bundesbestimmungen von Bedeutung.
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zur ordentlichen Einbürgerung und zur erleichterten Einbürgerung (BFM)
Neues Bürgerrechtsgesetz in Vernehmlassung
Vom 16. Dezember 2009 bis am 22. März 2010 läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes. Danach wird der Bundesrat voraussichtlich dem Parlament einen Antrag zur Totalrevision unterbreiten. Wann ein allfälliges neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft tritt, kann zur Zeit (Anfang 2010) noch nicht gesagt werden.