Kein Umzugsverbot in der Stadt Bern: Ein Sieg für die Grundrechte!
18.2.2010 / Das Berner Verwaltungsgericht hebt den neuen Artikel im städtischen Kundgebungsreglement KgR wegen Verfassungswidrigkeit einstimmig auf. Das Gericht folgt damit der breiten Koalition aus Parteien, Gewerkschaften und sozialen Organisationen - darunter Solidarité sans frontières - , die gegen die Einführung des Artikels 6a KgR Beschwerde erhoben hat. Besagter Artikel sähe in der Stadt Bern in der Regel Platzkundgebungen vor, Marschkundgebungen sollten zur Ausnahme werden.