Die SVP behauptet, mit ihrer Initiative die Souveränität und die Unabhängigkeit der Schweiz retten zu wollen. Stehen diese Werte tatsächlich im Widerspruch zum Völkerrecht?
Melik Özden: Das Völkerrecht ist mit der Souveränität nicht inkompatibel. Klar wird durch den Abschluss eines internationalen Vertrages ein kleiner Teil der Souveränität abgetreten. Die internationalen Verträge sehen Überwachungsmechanismen vor, denen sich die Staaten unterziehen müssen. Klar ist aber auch, dass, zumindest in den demokratischen Staaten, die Ratifikation eines derartigen Vertrags immer durch das Parlament erfolgen muss. Wenn es diesen nicht will, so kann es ihn ablehnen. Wenn das Parlament ihn annimmt, der Vertrag ihm aber nach einiger Zeit nicht mehr passt, so kann es ihn kündigen. Das Völkerrecht erlaubt, gemeinsame Regeln und eine gegenseitige Überwachung zu haben, aber nichts ist in Stein gemeisselt. So eng wie die Staaten heute in vielen Bereichen voneinander abhängig sind, wäre es illusorisch zu glauben, ein Land könne autark leben.
Die Gegner der Initiative sehen in ihr einen verkappten Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die SVP behauptet, es brauche keine «fremden Richter» um die Menschenrechte anzuwenden, da sie in der Verfassung festgeschrieben seien. Wer hat Recht?
Dazu gibt es sehr viel zu sagen. Erstens sind die Entscheide der nationalen Richter nicht gefeit vor Fehlern und politischer Einflussnahme, was manchmal durch einen Blick von aussen korrigiert werden kann. Zweitens muss man daran erinnern, dass die Schweiz, anders als die Mehrheit der europäischen Staaten, kein Verfassungsgericht hat, was bedeutet, dass das Parlament Gesetze verabschieden kann, die gegen die Verfassung verstossen. Deshalb ist ein aussenstehender Überwachungsmechanismus von Vorteil. Drittens fokussiert die Diskussion stark auf die EMRK, worüber leicht vergessen geht, dass das Völkerrecht noch viel mehr ist. Ich denke beispielsweise an die Normen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder an Normen bezüglich der Umwelt wie etwa das Abkommen von Basel über den Umgang mit gefährlichen Abfällen. Zu den meisten dieser Normen sagt die schweizerische Verfassung nichts.
Nach Auffassung der SVP wären die Freihandelsabkommen und die Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar mit der Initiative. Ist das Völkerrecht dann positiv, wenn es multinationale Konzerne schützt?
Klar gibt es hier einen doppelzüngigen Diskurs. Die WTO hat ein Organ, das Differenzen regelt, also «fremde Richter», die alles anprangern, was ihrer Meinung nach gegen den Freihandel verstösst – mit der Autorität, umgehend Wirtschaftssanktionen zu beschliessen. Wenn die SVP, wie sie sagt, die Souveränität und die Freiheit verteidigen will, so sollte sie sich die WTO vornehmen, die mehrfach gezeigt hat, dass sie sich um die nationale Gesetzgebung foutiert. Die Anhänger der Initiative reden viel von der EMRK, aber meines Wissens haben sie noch nie das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID angegriffen, diese supranationale Instanz der Weltbank, vor die die multinationalen Konzerne jene Staaten zerren können, die ihre wirtschaftlichen Interessen behelligen.
Im Gegensatz zur SVP ist das CETIM der Auffassung, das Völkerrecht sei ein gutes Mittel zur Verteidigung der Völker und ihrer Rechte. Können Sie uns konkrete Beispiele nennen?
Wir haben eine Kampagne geführt, die bald zu einer UNO-Erklärung über die Rechte der Bauern führen wird. Dieses neue völkerrechtliche Instrument sieht einen besseren Schutz der Bauern bezüglich ihrer spezifischen Bedürfnisse vor (Boden, Saatgut, Zugang zu den natürlichen Ressourcen). Ihre Rolle im Umweltschutz, in der Biodiversität und gegen den Klimawandel wird ebenfalls anerkannt werden. Die Verabschiedung dieser Erklärung wird weltweit zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen in den ländlichen Gebieten führen. Wir engagieren uns auch schon lange für griffige Normen gegenüber den Multis. Wenn die Souveränität heute in Frage gestellt wird, so von den Machenschaften dieser Konzerne, die sich jeder juristischen und demokratischen Kontrolle entziehen.
Amanda Ioset
- Erschienen in: Bulletin 03/18 von Sosf
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