Das Recht auf soziale Sicherheit, Bildung und das Recht auf Gesundheitsversorgung sind zentrale Grundrechte, die in der Schweizer Bundesverfassung verankert sind. Sie stehen allen Menschen in der Schweiz zu, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – also auch Sans-Papiers. Die universelle Gültigkeit dieser Grundrechte darf nicht in Frage gestellt werden. Insofern gibt es da auch keinen Widerspruch, der aufgelöst werden müsste, da rechtsstaatlich ganz klar ist, dass die Grundrechte höher gewichtet werden müssen als ein allfälliger Verstoss gegen das Ausländergesetz.
Der Ausschluss von ArbeitnehmerInnen ohne geregelten Aufenthalt aus den Sozialversicherungen widerspricht dem öffentlichen Interesse am ArbeitnehmerInnenschutz, indem er die Sans-Papiers weiter in die Illegalität drängt und die Schwarzarbeit befördert. Mit diesem Vorschlag stellt die SGK-N einen fundamentalen Pfeiler der Sozialversicherungen in Frage: Dass alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz die Pflicht haben, deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, indem sie Sozialbeiträge einbezahlen. Die Motion riskiert damit, das ganze Bauwerk der schweizerischen Sozialwerke zu gefährden.
Der Vorschlag, eine staatliche Parallelmedizin für Sans-Papiers aufzubauen, ist praktisch nicht umsetzbar, da sich Sans-Papiers nicht bei einer staatlichen Stelle melden werden, die mit den Migrationsbehörden in Kontakt steht. Eine Erpressung im Sinne von "Gesundheitsversorgung mit Meldung an die Behörden oder gar keine" steht dem Ziel, die Gesundheitsversorgung allen zugänglich zu machen, direkt entgegen. Zudem würden schliesslich die Kantone hohe Kosten für die medizinische Grundversorgung tragen müssen, wenn Sans-Papiers keine Möglichkeit mehr hätten, eine Krankenkasse abzuschliessen und sich – aufgrund der Gefahr des Datenaustausches – erst bei schweren Komplikationen behandeln lassen würden.
Die in der Motion genannte Förderung des Datenaustauschs führt nicht zu einer kohärenten Gesetzgebung, sondern drängt die Sans-Papiers weiter in die Illegalität. Damit wird nicht die Zahl der Sans-Papiers kleiner, sondern die Zahl der Personen, die keinen Zugang zu in der Verfassung verankerten Grundrechten haben, grösser. Zudem wird so vielen Formen der Begleitkriminalität (Menschenhandel, Schwarzarbeit, Ausbeutung, Erpressung) Vorschub geleistet.
Insbesondere schockierend ist der Vorschlag des Datenaustauschs im Schulwesen. Damit gefährdet die SGK-N das Kindeswohl, welches in der Schweizerischen Bundesverfassung und mehreren für die Schweiz rechtlich bindenden internationalen Abkommen (so der UN-Kinderrechtskonvention und dem Uno-Pakt I) verankert ist. Das Kindeswohl beinhaltet sowohl das Recht auf Bildung für alle Kinder in der Schweiz – unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus als auch den Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen. Mit einer Meldepflicht der Schulen würde die Schweiz die Menschenrechte gravierend verletzen und hinnehmen, dass es wieder Kinder in der Schweiz gibt, die nicht eingeschult werden und somit keinen Zugang zu Bildung haben.
Die geforderte "Gesamtschau mit Lösungsansätzen" muss darin bestehen, Sans-Papiers als Teil der Schweizer Gesellschaft und als ArbeitnehmerInnen anzuerkennen. Diese Anerkennung müsste über eine kollektive Regularisierung oder zumindest ein pragmatisches Regularisierungsprogramm in Anlehnung an die Opération Papyrus in Genf geschehen. Bis es soweit ist, ist ein klares Bekenntnis zu den Grundrechten für alle in der Schweiz lebenden Menschen notwendig. Die aktuelle Motion muss deutlich abgelehnt werden, da sie diese nicht verhandelbaren Rechte angreift.
Stellungnahme der Plattform zu den Sans-Papiers zur Motion «Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers»
Mit grosser Bestürzung hat die Plattform zu den Sans-Papiers vom Entscheid der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) erfahren, welche die Motion „Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers“ mit 17 Stimmen zu 8 zur Überweisung empfiehlt.

Kommentare
2018-03-27 10:07:16
AutorIn: Marianne Benteli
Wahren Sie die Menschenrechte, oder Sie sind nicht würdig, Volksvertreter einer Schweiz zu sein, die sich diesen Menschenrechten verpflichtet hat.