Bern, 13. September 2016
Medienmitteilung: Kein Angriff auf das Recht auf Familie !
Morgen, am 14. September, diskutiert der Nationalrat über eine mögliche Aufhebung des Familiennachzugs für vorläufig aufgenommene Personen. Anlass dafür ist ein Antrag seiner Staatspolitischen Kommission, der im Rahmen von Änderungen im Ausländergesetz (AuG) – Integration behandelt wird.
Im Rahmen einer Debatte zur Integration würde man eigentlich erwarten, dass die Kommission den Familiennachzug erleichtern will, beispielsweise durch eine Streichung der minimalen Wartefrist von drei Jahren, die heute für vorläufig aufgenommene Personen gilt, die ihre Familie zu sich holen möchten. In der Tat, wie soll sich ein Mensch in einer Gesellschaft „integrieren“, ihre Sprache erlernen und an ihrem Betrieb teilnehmen, wenn er stets in der Angst lebt, dass seiner Familie etwas zustossen könnte?
Artikel 14 unserer Verfassung ist eindeutig: „Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“. Alle im Parlament vertretenen Parteien verteidigen die Familie als zentralen Wert unserer Gesellschaft. Wir hoffen deshalb, dass die ParlamentarierInnen nicht akzeptieren werden, dass einem Teil der Bevölkerung dieser Wert und dieses Recht vorenthalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein und diese Verschärfung Eingang ins Gesetz findet, werden wir ernsthaft in Erwägung ziehen, dagegen das Referendum zu ergreifen.