Just am Tag der Grossdemo für das Recht auf Asyl ist eine unscheinbare Gesetzesbestimmung in Kraft getreten, welche das Leben aller vorläufig Aufgenommenen direkt betrifft. Der revidierte Artikel 82 Abs. 3 des Asylgesetzes schreibt nun den Kantonen vor, dass sie Sozialhilfe nur noch „in Form von Sachleistungen“ ausrichten sollen und dass „Der Ansatz für die Unterstützung (…) unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung“ liegt.
Der Kanton Zürich gewährt seit einigen Jahren vorläufig Aufgenommenen die selben Sozialhilfeansätze wie den andern Fürsorgeabhängigen. Gestützt auf den neuen Artikel im Asylgesetz hat nun eine Allianz von SVP, CVP und GLP mit dem Segen von Sicherheitsdirektor Marion Fehr (SP) erreicht, dass die Sozialhilfe von Personen mit F-Ausweis wieder auf das Niveau von Asylsuchenden (mit Ausweis N) gesenkt wird.
Damit spart der Kanton Zürich pro Jahr schätzungsweise 30 Millionen bei einem Jahresbudget von rund 15 Milliarden Franken. Geboren hat der Berg somit ein Mäuschen, das nun das Budget aller hier lebenden vorläufig Aufgenommenen wegknabbert.
Im Durchschnitt dauert es meistens länger als ein Jahr, bis ein Asylentscheid rechtskräftig wird. Während dieser Zeit steht den wenigsten Asylsuchenden eine Arbeitsmöglichkeit offen. Erhalten sie schliesslich ein Bleiberecht, müssen sie sich für eine Arbeit bewerben, was ohne Berufspraxis und mit bescheidenen Sprachkenntnissen sehr schwierig ist. Eine Folge davon ist oftmals Abhängigkeit von der Sozialhilfe.
Alle wissen, dass Personen mit einem F-Ausweis einen (sekundären) Schutzstatus haben. Sie sind somit offiziell als schutzbedürftig anerkannt und bleiben in aller Regel ihr Leben lang in der Schweiz. Demgegenüber verstehen die meisten Leute den Status „vorläufig aufgenommen“ anders. Sie glauben, dass Vorläufig Aufgenommene das Land jederzeit wieder verlassen müssen. Also brauchen sie auch keine eigene Wohnung oder eine Arbeitsstelle. Ihre Fürsorgeabhängigkeit wird dadurch zu einem falschen (Lebens-) Programm.
Schon wer mit einem gewöhnlichen Sozialhilfebudget leben muss, hat meistens kaum Geld übrig, mit dem er seine Lebenslage verändern könnte. Berufsintegrations-, Sprach- und Weiterbildungskurse finanziert die Sozialhilfe selten bis gar nicht. Mit einem noch tieferen Fürsorgebudget wird es vorläufig Aufgenommenen noch schwieriger, eine Arbeitsstelle zu finden und sich von der Fürsorgeabhängigkeit zu lösen.
Komisch nur, dass sich viele empören, weil nur wenige Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene arbeiten.
Unter der Federführung von Regierungsrat Mario Fehr verliert der Kanton Zürich eine sinnvolle Sozialhilfepraxis, welche wenig kostet und viel bewirkt hat.
Peter Frei