Zutiefst bestürzt über die Enthüllungen im Artikel der NZZ am Sonntag vom 24. Oktober 2020 (“Geheime Asyl-Abteilung des Bundes gerät unter Beschuss“) möchten wir, die unterzeichnenden Personen und Organisationen, hiermit Stellung beziehen.
Nachdem Tibet-Organisationen und andere Gruppen sich schon mehrfach kritisch zu den Herkunftsabklärungen der Fachstelle LINGUA des Staatssekretariats für Migration (SEM) geäussert haben, konnte nun erstmals in einem Fall belegt werden, dass die verschiedentlich vorgebrachten Zweifel an der Qualität der vom SEM in Auftrag gegebenen LINGUA-Gutachten und an der Qualifikation der LINGUA-Analysten berechtigt sind.
Eine internationale Fachgruppe von Tibetologen und Tibetologinnen kam zum Schluss, dass das Gutachten, welches durch ein Leck an die Öffentlichkeit kam, nicht nur erhebliche fachliche und qualitative Mängel aufweise, sondern auch aufgrund der auffallenden China-Nähe hervortrete und teilweise gar Aussagen enthalten würde, welche “wie die offizielle chinesische Staatspropaganda” klingen würden. Wir befürchten, dass es sich bei diesem nun publik gewordenen Fall um keinen Einzelfall handelt, da der LINGUA-Analyst “AS19” in vielen weiteren Fällen involviert war und die Missstände somit viel weiter reichen könnten. Ausserdem muss davon ausgegangen werden, dass die von diesem LINGUA-Analysten erstellten Begutachtungen auch für Verfahren, in welchen er nicht direkt beteiligt war, von richtungsweisender Bedeutung sind.
Obschon das LINGUA-Gutachten nur ein (nicht zwingender) Teil einer Gesamtwürdigung darstellen sollte, zeigt die Realität, dass das SEM in sehr vielen Fällen von tibetischen Asylsuchenden eine LINGUA-Analyse anordnet und gestützt darauf ein negatives Urteil fällt. Wenn die Analyse zum Ergebnis kommt, dass die gesuchstellende Person sehr wahrscheinlich nicht in Tibet sozialisiert wurde, erfolgt in der Regel ein ablehnender Entscheid. Dies geschieht oft auch ohne Prüfung der Asylgründe, weil vom SEM argumentiert wird, dass das LINGUA-Gutachten den Asylgründen und den Aussagen der gesuchstellenden Person jegliche Grundlage entziehen würde.
Diese LINGUA-Gutachten, folglich das zentrale Dokument und Beweismittel im Asylverfahren, werden geheim gehalten und die Betroffenen erhalten jeweils nur eine kurze Zusammenfassung der Argumente. Auch die Identität des Gutachters wird nicht offengelegt. Die Gutachten enthalten zudem keinerlei Quellenangaben, da man gemäss SEM andernfalls aufgrund dieser auf die Identität der LINGUA-Analysten schliessen könne. Es gibt kein anderes Rechtsgebiet, in welchem aufgrund solch undurchsichtigen und fragwürdigen Gutachten derart wichtige Entscheide gefällt werden.
Die Möglichkeit einer Akteneinsicht im Rahmen des grundrechtlich geschützten rechtlichen Gehörs und somit die vollständige Offenlegung der LINGUA-Analysen unter Schwärzung der geheim zuhaltenden Informationen bilden eine fundamentale Voraussetzung dafür, um faire Asylverfahren gewährleisten zu können. Diese Forderungen stützen sich nicht zuletzt auch auf das gesetzlich verankerte Öffentlichkeits-prinzip der Verwaltung.
Es bestehen erhebliche Zweifel über die Rechtsstaatlichkeit der Asylverfahren für Gesuchstellende tibetischer Herkunft. Diese Missstände führen dazu, dass sämtliche Verfahren der Asylsuchenden tibetischer Herkunft gegenüber den Verfahren von Asylsuchenden anderer Nationalitäten benachteiligt sind, wobei fehlende Qualitätskontrollen auch andere Nationalitäten betreffen dürften. Dies erregt grosse Besorgnis.
Wir fordern deshalb die Wiederaufnahme aller Asylverfahren, in die “AS19” involviert war, von Amtes wegen. In Fällen, in denen schwerwiegende Mängel nachgewiesen werden, ist auch eine Wiedergutmachung für erlittenes administratives Unrecht in Form einer Entschuldigung und/oder Genugtuung angezeigt. Ausserdem fordern wir, dass eine unabhängige Fachgruppe alle unter Vertrag stehenden LINGUA-Analystinnen und -analysten hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikationen, Objektivität
und Neutralität überprüft. Mittelfristig sollen periodische und systematische Qualitätssicherungs-massnahmen durch eine externe Stelle (periodische Rechenschaftspflicht) implementiert werden.
Zurzeit leben ca. 300 tibetische Sans-Papiers in der Schweiz, für welche eine Rückkehr nach Tibet aufgrund des völkerrechtlichen Non-Refoulement Verbots ausgeschlossen ist. In Tibet bzw. China drohen tibetischen Flüchtlingen nachweislich Verfolgung, was auch vom SEM nicht bestritten wird. Grundsätzlich ist eine legale Ausreise aus der Schweiz nach Indien oder Nepal ist für Tibeterinnen und Tibeter als staatenlose Flüchtlinge objektiv regelmässig unmöglich. Weder Nepal noch Indien haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, weshalb der rechtliche Schutz sowie Status von Tibeterinnen und Tibetern sehr schwach ist. Wie mehrere Berichte belegen, gestaltet sich ihre Situation insbesondere in Nepal prekär: sie sind verstärkten Repressionen ausgesetzt und in der Ausübung ihrer Menschenrechte schwerwiegend eingeschränkt. Aus diesem Grund sollte die frühere Praxis wieder eingeführt werden, wonach auch bei Tibeterinnen und Tibetern, die ihren Sozialisierungsort nicht beweisen können, die Flüchtlingseigenschaft anerkannt wird. Schliesslich ist es in den allermeisten Fällen unumstritten, dass sie keine andere Staatsbürgerschaft besitzen oder erwerben können.
Es ist von grosser Bedeutung, dass die Schweiz die Schutzbedürftigkeit der de-facto staatenlosen Tibeterinnen und Tibeter anerkennt. Die Anerkennung der tibetischen Herkunft in schweizerischen Ausweisen ist dabei zentral. Einerseits werden Tibeterinnen und Tibeter noch immer durch die Kantone zwecks Beschaffung von Reisepapieren auf die chinesische Botschaft geschickt. Anhand dieser fragwürdigen Praxis bringen die Betroffenen nicht nur sich selbst, sondern auch die Familienangehörigen potentiell in Gefahr. Anderseits ist der Negativbeweis nur schwerlich zu erbringen, dass sie nicht wie vom SEM angenommen in Nepal oder Indien über ein Aufenthaltsrecht verfügen oder deren Staatsbürgerschaft besitzen («negativa non sunt probanda»). Weder die nepalesische noch die indische Botschaft zeigen sich gegenüber Anfragen von Tibeterinnen und Tibetern kooperationsbereit. Wir fordern deshalb, dass die Unmöglichkeit der Wegweisung sowie die Schriftenlosigkeit anerkannt werden.
Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Konsequenzen der Asylentscheide sind die genannten Forderungen umso dringlicher. Die basierend auf den fragwürdigen Herkunftsabklärungen gefällten Entscheide führen dazu, dass eine Vielzahl tibetischer Asylsuchender heute lediglich von Nothilfe lebt, einem Arbeitsverbot unterliegt und ohne Perspektive auf eine Verbesserung ihrer Situation sozial isoliert wird. Für Familien mit Kindern ist diese Situation besonders prekär. Anhand der vorliegenden Forderungen sollen deshalb dringend längerfristig Lösungen für diese unhaltbare Situation gefunden werden.
---
09.11.2020
Dieses Schreiben wurde gemeinsam vom Solinetz Bern, Solinetz Region Basel, der Sans-Papiers Beratungsstelle Luzern, Free Swiss Tibetans und Shenpen sowie einigen engagierten Einzelpersonen verfasst.