Den Frauen eine Verantwortung für die erlittene Gewalt zuzuschieben ist empörend!
Das ist eine Beleidigung für diese Frauen. Sie verletzen aber nicht nur deren Würde, sondern auch die jeder Frau, die als Opfer von Gewalt ein Anrecht darauf hat, angehört und geschützt zu werden. Sie können nicht die Augen vor den Schwierigkeiten und den Gefahren verschliessen, denen Migrantinnen in Italien ausgesetzt sind. Indem Sie sie zurückschicken nehmen sie wissentlich in Kauf, dass sie auf der Strasse landen mit dem Risiko neuer Gewalt, vor allem sexueller Art. Gemäss der internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979, die die Schweiz 1997 ratifiziert hat, haben Sie die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Frauen wirksam geschützt und vor jeglichem Übergriff sicher sind. Ihre Haltung ist nicht nur unwürdig, sie führt auch zu zusätzlichem Leid für die Frauen in der Migration.
Rückschaffungen von Frauen und Kindern in Länder, die deren Empfang und Sicherheit nicht garantieren können, ist eine Verletzung ihrer Rechte!
Wir stellen zutiefst schockiert fest, dass sich die Bundesverwaltung immer wieder erlaubt, von der Schweiz unterzeichnete internationale Konventionen zum Schutz der Grundrechte mit Füssen zu treten. Das Kindswohl und der Schutz von verletzlichen Personen müssen bei der Asylgewährung Priorität haben, nicht eine kleinliche Buchhaltung über ausgeführte Rückschaffungen. Es ist absolut intolerabel, dass die Flüchtlinge, die in der Schweiz Schutz Asyl beantragen, unter ihnen viele verletzliche Personen, schonungslos und ohne Rücksicht auf ihren oftmals traumatisierenden Fluchtweg ausgeschafft werden. Die immer systematischere Rückschaffung von Frauen und Kindern nach Italien ist eine grobe und gefährliche Verletzung der Grundrechte, die von einem Rechtsstaat garantiert sein müssten.
Solidarisch mit allen Frauen und Kindern ohne Rechte und Stimme, verlangen wir, Bürgerinnen dieses Landes, inständig von den Schweizer Behörden:
- Die den Frauen auf ihrem Fluchtweg widerfahrene Gewalt als Grund für ein unverzügliches Eintreten auf ihr Asylgesuch anzuerkennen und dabei von jeder Schuldzuweisung abzusehen.
- Frauen und Kindern mit körperlichen oder psychischen Folgeschäden durch die Gewalt, die ihnen im Herkunftsland oder auf der Flucht zugefügt worden ist, systematisch aufzunehmen.
- Sofort die Rückschaffung von Frauen und Kindern nach Italien oder jedes andere Land auszusetzen, das nicht in der Lage ist, sie wirksam zu schützen.
Unterschreiben Sie den Appel hier!
Schicken Sie der Bundesrätin Simonetta Sommaruga eine Postkarte mit einer der Fluchtgeschichten der betroffenen Frauen! Somit zeigen wir, dass der Appel breit unterstützt wird! Die (momentan nur in französisch verfügbare) Anleitung dazu finden Sie hier!