Bingo! Der Nationalrat, der sicherlich auch wichtigere Themen zu diskutieren hatte, hat heute zwei Motionen – eine der FDP und eine der SVP – angenommen, die ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene (F-Bewilligung) fordern. Doch, doch, sie haben richtig gelesen: In der Schweiz des 21. Jahrhunderts ist man der Meinung, dass ein vorläufig Aufgenommener (der meist wie ein anerkannter Flüchtling für immer in der Schweiz bleibt) nicht das Recht haben soll, nach Italien in die Ferien zu fahren, dass seine Kinder nicht den Schulausflug nach Deutschland mitmachen dürfen und dass er selbst natürlich auch nicht in das Nachbarland seines Herkunftsstaates fahren darf, um sich dort mit seiner Familie zu treffen.
Das Argument dieser grossen Kämpfer für die individuellen Freiheiten – denn die Freiheiten preist man gerne an, wenn es darum geht, unser Land mit den Ländern dieser barbarischen Ausländer zu vergleichen, die es nicht schaffen, sich auf die Höhen unserer schönen Demokratie zu schwingen – das Argument dieser Freiheitskämpfer also ist, dass gewisse Flüchtlinge ihre Reiseerlaubnis ausnutzen, um in ihr Herkunftsland zu reisen, was ein Beweis dafür sei, dass sie eben keineswegs Verfolgte sind, sondern bösartige Lügner. Allerdings: schon heute ist es Personen des Asylbereichs untersagt, ihr Herkunftsland zu besuchen. Tun sie es trotzdem, riskieren sie ihre Aufenthaltsbewilligung.
Zu gerne würde ich den Sinn dieser Motionen verstehen: Wozu muss man einer ganzen Gruppe von Menschen verbieten, nach – sagen wir mal – Frankreich zu fahren, wenn das Ziel doch darin bestehen soll, eine verschwindend geringe Zahl von Leuten an einer Reise beispielsweise nach Eritrea oder Afghanistan zu hindern? Ich gebe zu, das ist eine dumme Frage. Denn die Logik dieser Motionen findet man nicht in ihrem Inhalt. Wichtig daran ist vor allem, über die Flüchtlinge und über den ewigen Asylmissbrauch zu reden, und dafür zu sorgen, dass über sie geredet wird. Wichtig ist, das Misstrauen zu säen und in den Köpfen der Leute die Idee zu verankern, dass jeder Flüchtling ein falscher Flüchtling sein könnte, der uns nur ausnutzen will …
Im Grundrechtskapitel unserer Bundesverfassung gibt es übrigens einen Artikel, demzufolge jeder Mensch das Recht auf Bewegungsfreiheit hat. Nur so zur Information.
Amanda Ioset
Geschäftsführerin Solidarité sans frontières