Herbert Langthaler ist Ethnologe und Publizist. Seit 1991 ist er Vorstandsmitglied der asylkoordination österreich
Das vom Österreichischen Parlament gerade beschlossene «Fremdenpaket» ist auch für das zukünftige «Dublin-Land» Schweiz von Interesse. Seine umstrittensten Neuerungen betreffen nämlich Asylsuchende, bei denen die Zuständigkeit gemäss der Erstasyl-Verordnung der EU («Dublin II») geprüft wird.
Erst vor knapp zwei Jahren hatte das Parlament eine Revision des Asylgesetzes beschlossen. Der Verfassungsgerichtshof hob das Gesetz zwar in einigen Punkten als verfassungswidrig auf, Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) kündigte jedoch gleich ein neues an, das – einmal mehr – den «Asylmissbrauch» bekämpfen sollte: «Kriminelle Asylwerber» seien in Ausschaffungshaft zu nehmen. Inzwischen wurde Strasser durch seine Parteikollegin Lise Prokop abgelöst. Die neue Ministerin wandte zwar mehr Mühe an, um das Gesetz verfassungskonform zu gestalten, aber an den von Strasser gelegten Grundzügen hat sich wenig geändert. Zentrale Vorgaben waren, die Verfahren zu beschleunigen und abgelehnte Asylsuchende oder solche, für deren Verfahren Österreich nicht zuständig ist, möglichst schnell ausser Landes zu schaffen.
Bereits bei der letzten Revision hatte man ein Vorprüfungsverfahren eingeführt. Die drei zentralen «Erstaufnahmezentren» prüfen dabei vor allem, ob einE Asylsuchende über einen Dublin-Staat (bzw. Sicheren Drittstaat ) eingereist ist, um in diesem Falle eine umgehende Rückstellung einleiten zu können.
Bisher konnten wenigstens traumatisierte Flüchtlinge ihr Asylverfahren in Österreich durchlaufen. Da im vergangenen Jahr mehr als 25% der AntragstellerInnen aus dem tschetschenischen Kriegsgebiet kamen und dementsprechend häufig traumatisiert waren, traf diese Ausnahme für Tausende zu. Hier will nun das neue Gesetz rigoroser vorgehen: Nur wenn ein Facharzt diagnostiziert, dass die Ausschaffung den psychischen Zustand verschlechtern würde, dürfen Flüchtlinge bleiben. Sonst geht es zurück in die Slowakei, Ungarn oder ein anderes angrenzendes Land.
Besonders empörend sind die Verschärfungen rund um die Ausschaffungshaft, die auf bis zu zehn Monate verlängert wird. Flüchtlinge können nun schon zu Beginn ihres Verfahrens inhaftiert werden. Hier reicht es schon, wenn die Grenzbeamten mittels EURODAC feststellen, dass der Flüchtling bereits in einem anderen Dublin-Land registriert wurde.
Sowohl die zu befürchtende exzessive Anwendung von Schubhaft als auch Bewegungseinschränkungen während des Zulassungsverfahrens erschweren den Zugang zu Rechtsberatung durch NGOs oder Anwälte.
Europa von links unten (1) – Asylkoordination Österreich
In einer lockeren Serie wirft Solidarité sans frontières einen Blick auf Organisationen, die die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen in anderen europäischen Staaten verteidigen.
Die asylkoordination österreich setzt sich seit 1991 für die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Österreich ein. Der Verein hat rund 40 Mitgliedsorganisationen und zahlreiche Einzelmitglieder. Die asylkoordination sorgt für den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der FlüchtlingsberaterInnen, organisiert Weiterbildungsveranstaltungen, betreibt politisches Lobbying, Öffentlichkeits- und antirassistische Bildungsarbeit. Sie gibt auch die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift «asyl aktuell» heraus. 1997 wurde die Arbeitsgruppe «Menschenrechte für Kinderflüchtlinge» gebildet. Unter ihren Aktivitäten ist das Patenschaftsprojekt «connecting people» besonders erfolgreich. Die asylkoordination österreich ist Mitglied bei verschiedenen europäischen Organisation wie dem Europäischen Flüchtlingsrat ECRE oder dem antirassistischen Netzwerk UNITED.
Kontakt: asylkoordination Österreich, Laudongasse 52/9, A-1080 Wien, tel. 0043-1-53 212 91 fax. 0043-1-53 212 91 – 20, E-Mail, www.asyl.at