Die EDA organisierten am 20. und 21. Oktober 2006 in Barcelona ein Kolloquium unter dem Titel «Europas Grenzen: Rechtsfreie Räume». ZeugInnen berichteten von den südlichen und östlichen Aussengrenzen Europas – aus Malta, Lampedusa, Ceuta und Melilla sowie über die unmenschlichen Bedingungen in den Ausschaffungszentren an der slowakisch-ukrainischen Grenze.
In jedem dieser Beispiele konnte die systematische Verletzung der Grundrechte festgestellt werden: Systematische Ausschaffungshaft in Malta, kollektive Rückschiebungen nach Libyen in Lampedusa, Erschiessungen und verweigerte Hilfeleistung an Menschen in Gefahr in Ceuta und Melilla sowie menschenunwürdige Haftbedingungen in der Ukraine.
Europäischer Schwerpunkt
Die europäische Dimension der Probleme zeigt sich nicht nur an den Grenzen, sondern auch an den zahlreichen rechtlichen Instrumenten der repressiven Asyl- und Einwanderungspolitik der EU, die bereits heute in Kraft sind oder wie die «Rückführungsrichtlinie» kurz vor der Verabschiedung stehen.1. Letztere würde eine Praxis der systematischen Ausschaffungshaft sowie langjähriger Einreisesperren institutionalisieren. Der Zutritt auf das Gebiet der Union soll während fünf Jahren grundsätzlich auch jenen Personen verboten werden, die nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung ausgeschafft wurden.
Gegen einen Teil der in dieser Richtlinie vorgesehenen Praktiken bietet die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wichtige Unterstützung. So hat der EGMR In seinem Urteil im Fall Conca gegen Belgien vom 5. Februar 2002 kollektive Ausschaffungen (hier von slowakischen Roma) kritisiert. Im Fall Mublianzila Mayeka und Kaniki Mitunage gegen Belgien (Urteil v. 12. Oktober 2006) erklärte der Gerichtshof lange Ausschaffungshaftdauer bei Minderjährigen für rechtswidrig.
Die TeilnehmerInnen des Kolloquiums riefen die fortschrittlichen JuristInnenorganisationen und alle engagierten Einzelnen zu Aktionen gegen diese Richtlinie auf. Sie lancierten eine Petition an das EU-Parlament, über Alternativen zur systematischen Inhaftierung von ImmigrantInnen nachzudenken, da dies eines Rechtsstaats unwürdig sei und zu schockierenden und inakzeptablen Situationen führe.
Weiter prüft die EDA die juristische Unterstützung der Opfer der Grenzabschottung in Ceuta und Melilla.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005PC0391:FR:NOT
Europa von links unten (4) – Europäische Demokratische Rechtsanwälte
Die Organisation «Europäische demokratische Rechtsanwälte» (EDA) entstand 1987 als Zusammenschluss von Anwaltsgewerkschaften und -organisationen mit einem gemeinsamen demokratischen Ideal: Gegen die politisch, wirtschaftlich oder sozial Mächtigen verteidigt die EDA die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Bürgerrechte – insbesondere jener Personen, die sich in prekären Situationen befinden und deren elementare Rechte wenig oder gar nicht anerkannt sind.
- in der deutschen version des bulletins: http://www.aed-edl.net/
- dans la version française du bulletin: http://www.aeud.org/