1. Welches ist Ihre Analyse der Situation der Papierlosen?
Die Situation der Sans-Papiers i.d. Schweiz ist unter verschiedenen Aspekten prekär. Aus Sicht der Kirche ist insbesondere beängstigend, dass viele Sans-Papiers von Arbeitgebern ausgenützt werden, oft keine Existenz sichernden Löhne haben, im Krankheitsfall auf die Strasse gesetzt werden und im Weiteren meist auch keine Sozialleistungen erhalten. Meist leben sie über Jahre von ihren Familien getrennt. Kurz: Ihre Situation ist menschenunwürdig. Obwohl die Gesellschaft Schweiz von ihnen profitiert, werden sie als Menschen wenig oder kaum geachtet, ihr Aufenthalt ist illegal und die Chancen auf Legalisierung ist äusserst gering.
2. Wie haben Sie die Papierlosen bis jetzt unterstützt?
Verschiedene Kirchgemeinden haben den Sans-Papiers Räume zur Verfügung gestellt (bei sogenannten Kirchen Besetzungen). Ueber die Jahre wurden verschiedene Personen von Kirchgemeinden auch finanziell unterstützt und/oder seelsorgerisch betreut. Im Kt. Zürich wird die Ombudsstelle von der kath. Kirche mit finanziert. Verschiedene Vertreter und Vertreterinnen der Kirche setzen sich öffentlich für die Sans-Papiers ein und versuchen zudem, unsere Gesellschaft hinsichtlich der prekären Situation der Sans-Papiers zu sensibilisieren.
3. Welche Lösungen schlagen Sie vor und welche Vorschläge möchten Sie den eidgenössischen und kantonalen Behörden vorlegen?
Mit der Sensibilisierung unserer Gesellschaft soll das politische Terrain für eine teilweise besser Stellung der Sans-Papiers vorbereitet werden. Solange einer bestimmten Gruppe von Menschen kein Respekt und keine Achtung entgegen gebracht wird, findet sich auch keine Mehrheit, die bereit ist, deren Situation in rechtlicher Hinsicht zu verbessern.
Kurzfristig sind pragmatische Lösungen gefragt, die sich innerhalb der heute möglichen Vorgaben bewegen. So sind die Kantone aufgerufen, die im Schreiben des Bundesamtes für Ausländer gegebenen Legalisierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Leider ist dies auch heute, mehr als ein Jahr danach, in den meisten Kantonen noch immer nicht der Fall. Auch haben die meisten Kantone noch keine Anlauf- oder Ombudsstellen eingerichtet.
Längerfristig sollten unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, die die Legalisierung bestimmter Personen ohne Aufenthaltsbewilligung ermöglichen. So könnte z.B. im Rahmen des neuen Ausländergesetzes dem Bundesrat eine diesbezügliche Kompetenz erteilt werden. Die Verhältnismässigkeit im Vergleich zu ausländischen Personen mit Aufenthaltsrecht wäre dabei auf jeden Fall zu beachten.