Im Film "Green Card" bilden Gerard Dépardieu und Andie McDowell bilden eine Zweckgemeinschaft: Sie braucht Geld für die Wohnung, er eine Heirat zur Erlangung der Greencard. Nach mühsamem Auswendiglernen der gegenseitigen Zahnputz- und Bettgeh-Rituale werden sie schliesslich ein Liebespaar... und doch von den Beamten als Heiratsschwindler verurteilt.
Noch ist die Schweiz nicht im Zeitalter der Liebes-Ehe-Schnüffler, aber die Hürden für binationale Ehen insbesondere mit Sans-Papiers sind hoch.
Datenschutz missachtet
Dass einige Zivilstandsämter die Pässe von Ausländern einbehalten und an das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) weiterleiten, ist rechtlich problematisch - dennoch existiert diese Praxis zum Beispiel in Biel und Basel. So können z.B. ehemalige Asylsuchende gefunden werden, die als Sans-Papiers in der Schweiz leben. Und Asylsuchenden, die aus Angst vor der Rückschaffung ihren Pass nicht zeigen, droht plötzlich die Ausweisung.
Ebenfalls schwierig wird die Situation, wenn Zivilstandbeamte zur Heirat Originaldokumente wie Pass, Geburtsschein und Zivilstandsbescheinigung fordern. Gerade für politische Verfolgte kann dies praktisch unmöglich zu beschaffen sein. Tatsache ist aber: Schuld an all diesen Problemen ist heute weniger die Rechtslage, sondern die Haltung einiger Standesbeamten. Eigentlich garantiert die Schweizer Verfassung das Recht auf Eheschliessung.
Standesamt gut wählen
Um dieses Recht tatsächlich einfordern zu können, braucht es in schwierigen Fällen nicht nur einen Anwalt. Ebenso wesentlich ist es, Zivilstandsämter zu wählen, deren liberale Praxis bekannt ist. Allerdings ist dies oft von Einzelpersonen abhängig, und die Erfahrung zeigt, dass auch "sichere" Orte unerwartet plötzlich Probleme bereiten. Wenn irgend möglich, soll deshalb die ausländische Person mit einem gültigen Touristenvisum respektive einer Einreisebewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat ausgestattet sein. Sind gültige Reisedokumente vorhanden, kann auch die Heirat im Herkunftsland oder in einem Drittstaat einen Ausweg bieten, hier sollten allerdings die Bedingungen im Voraus minutiös abgeklärt werden.
Als unerwartete Falle hat sich in Basel auch ein Angebot des Zivilstandsamtes erwiesen, gegen Entschädigung bei der Dokumentenbeschaffung im Herkunftsland zu helfen. Erleichterte dies früher tatsächlich das teilweise für eine Privatperson noch harzigere Prozedere, wurden nun plötzlich vom Amt Dokumente ohne Einwilligung an die Bundesbehörden weitergeleitet.
Neues AuG bringt Verschärfung
Mit dem neuen AuG wird allerdings in naher Zukunft grundsätzlich das Recht auf Ehe ausgehöhlt. Im momentanen Entwurf steht, dass Standesbeamte künftig bei einem Verdacht auf Scheinehe die Trauung verweigern können. Wie sie allerdings eine Scheinehe erkennen können, wird dort nicht näher erläutert...
Balthasar Glättli