Die neuen Bestimmungen verlangen, dass zwei Personen, welche die Ehe schliessen oder ihre Partnerschaft eintragen wollen, zwingend im Zeitpunkte der Eheschliessung bereits einen legalen Aufenthaltsstatus haben müssen. Sollten Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus die Ehe schliessen wollen, so ist das Zivilstandsamt ab Inkrafttreten der neuen Regelungen verpflichtet, dies der jeweiligen Fremdenpolizei resp. dem jeweiligen Migrationsamt zu melden.
Die Verschärfungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Toni Brunner von Ende 2005 zurück (05.463), welche die Zustimmung der vorberatenden Kommissionen in National- und Ständerat und nun beider Räte fand fand. 2007 in Vernehmlassung gegeben.
Schon im Vernehmlassungsverfahren 2007 waren auch die Rückmeldungen aus der Mehrheit der Kantone zustimmend. Der Kanton Zürich hatte (zusammen mit SG, SO, SZ, UR) zudem angeregt, dass die Zivilstandsämter künftig zur Erleichterung ihrer neuen Aufgabe automatisch Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) erhalten sollten, was nun zusätzlich in das Gesetz einfloss.
Sans-Papiers-Ehe = Scheinehe?
Die Gesetzesänderung soll gemäss Medienmitteilung der Kommissionsmehrheit «sicherstellen, dass bezüglich des ausländerrechtlichen Status von Verlobten in jedem Fall Klarheit geschaffen und dadurch die Zahl der Scheinehen verringert wird.» Die bereits mit dem neuen Ausländergesetz geschaffenen Bestimmungen gegen Scheinehen genügen den Scharfmachern nicht. Für sie ist klar, dass jede Eheschliessung mit einem Sans-Papiers oder einem abgewiesenen Asylsuchenden sowieso eine «Scheinehe» ist!
Kritisiert wurde die neue Regelung von der Plattform für die Sans-Papiers, aber auch von den demokratischen Juristen und der Flüchtlingshilfe. Nicht nur, weil sie das Recht auf Eheschliessung einschränkt. Allenfalls bereits geborenen gemeinsamen Kindern wird auch das Recht auf Familie vorenthalten.
Die Alternative kann Ehen um Jahre verzögern
Einzige Alternative wird künftig die Eheschliessung im Ausland oder eine legale Einreise mit einem Visum «zum Zweck der Eheschliessung» sein. Ein solches zu erhalten kann allerdings erfahrungsgemäss je nach Herkunftsland Monate oder gar Jahre dauern.
Reaktionen
- Artikel Schaffhauser Nachrichten 25.5.2009 (pdf, 3S. / 78KB)
Ein Heiratsverbot trifft auch Liebespaare - Artikel in der Revue Médicale Suisse von M. Vanotti (10.6.2009)
Accablés par une méfiance envahissante : sommes-nous tous des naïfs ou des escrocs ?
Offizielle Dokumente
- Text des Vorstosses, Behandlungsgeschichte
- Debatte im National- und Ständerat (Protokolle)
- Text der Gesetzesänderungen (pdf, 4S. / 487KB)