Am 28. November 2010 kommen die Ausschaffungsinitiative der SVP und der vom Parlament verabschiedete direkte Gegenvorschlag zur Abstimmung. Beide wollen in der Verfassung festhalten, dass kriminelle Ausländer nach der Verbüssung ihrer Strafe ausgeschafft werden müssen. Unsere drei Hauptargumente gegen diese fremdenfeindliche Politik sind folgende:
- Keine Sonderjustiz gegen AusländerInnen!
Die Diskriminierung von Ausländern darf nicht in die Verfassung geschrieben werden. Das Strafrecht muss für alle gleich sein. Egal ob SchweizerIn oder AusländerIn: Straftaten müssen immer gleich beurteilt und geahndet werden! Wir wollen keine Drei-Klassen-Justiz!
- Hier geboren – hier geblieben!
Die meisten der allenfalls auszuschaffenden MigrantInnen leben und arbeiten seit Jahren in der Schweiz oder sind gar hier geboren: Sie sind sogenannte Secondos/Secondas. Dass sie keinen roten Pass haben macht sie weder zu besseren noch zu schlechteren Menschen als SchweizerInnen. Wir meinen: Wer hier geboren und aufgewachsen ist, gehört zu unserer Gesellschaft!
- Keine «Sippenhaft» für Familienangehörige!
Durch die Ausschaffung straffälliger Familienmitglieder werden die Familien mitbestraft: Kinder und Ehefrauen, die keine eigenständige Aufenthaltsbewilligung haben, sind direkt betroffen. Sie müssten die Schweiz zusammen mit dem ausgewiesenen Ehemann verlassen. Auch wenn straffällige Jugendliche ausgewiesen werden sollen, könnten die Eltern ihre Erziehungsfunktion nur wahrnehmen, wenn sie die Schweiz zusammen mit dem verurteilten Kind verlassen. CVP-Fraktionspräsident Urs Schwaller protestierte noch 2007, als die SVP ihre Ausschaffungsinitiative lancierte, lauthals gegen diese «Sippenhaft». Heute unterstützt seine «Familienpartei» den Gegenvorschlag. Schwaller hat seine Argumente offenbar vergessen. Wir nicht.
Solidarité sans frontières leitet und koordiniert die 2xNEIN-Kampagne auf nationaler Ebene.