Nach Redaktionsschluss dieses Bulletins endete die Sondersession.
- Asylgesetz (AsylG) Wenig Lichtblicke: Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung und Humanitäre Aufnahme (aber ohne Anspruch auf Umwandlung und Familiennachzug). Sonst massive Verschärfungen: Drittstaatenregelung, Weitergabe von Personendaten, Einzelrichterentscheide in der Asylrekurs-Kommission, Entwicklungszusammenarbeit als Zwangsmittel.
- Ausländergesetz (AuG)Bilanz durchzogen: Zweikreisregelung leicht aufgeweicht, kein neues Saisonnierstatut, Sans-Papiers-Einzelfallregelung im Gesetz.