Referat von Anni Lanz (Sosf) an der FemCo-Tagung vom 17.5.2003
Ich beginne mit fünf Thesen:
- Die heutige globale und lokale Arbeitsteilung gewährt Frauen bestimmter Herkunft den Zugang zum Arbeitsmarkt und erlaubt unter gewissen Bedingungen eine Berufskarriere. Die Verbannung der Frauen ins traditionelle Familienmodell mit männlichem Brotverdiener und weiblicher Zuständigkeit für das Private ist in den letzten 50 Jahren aufgebrochen worden.
- Die Angleichung weiblicher Berufskarrieren an männliche wird durch die Ungleichheit unter Frauen unterschiedlicher Herkunft erst ermöglicht.
- Während für einheimische, nord- und westeuropäische Frauen die Gleichstellung mit Männern derselben Herkunft gefördert wird, werden Migrantinnen aus Nicht-EU-Ländern gezwungen, die traditionelle Familienrolle zu übernehmen.
- Der private Haushalt wird mit der Gleichstellungspolitik externalisiert und von einer weiblichen Unterklasse übernommen. Die Krise der privaten Sphäre wird durch die zunehmende Migration von Frauen aus Nicht-EU-Ländern gelöst.
- Wenn die Gleichstellungsinstutionen und die einheimische Frauenbewegung ihren Blick auf die Gleichstellung mit einheimischen Männern fixieren, nehmen sie die Befreiung von der Hausarbeit auf Kosten ethnisch und ausländerrechtlich diskriminierter Frauen in Kauf. Eine emanzipatorische und solidarische Frauenbewegung darf nicht ohne Bezug zur Ungleichheit unter Frauen unterschiedlicher Herkunft politisieren. Die Migrationsfrage ist zentral und kein Nebenwiderspruch. [1]
Überfluss und Überflüssige
"So lange Kindererziehung und –versorgung noch immer als "Frauensache" gelten und privatisiert bleiben, werden berufstätige Frauen dazu gezwungen, das System der Hausangestellten vom 19. Jahrhundert zu re-institionalisieren" (Brigitte Young, Widerspruch). Die bezahlte Arbeit im Haushalt ist jedoch der bezahlten Arbeit ausserhalb des Haushaltes nicht gleichgestellt. Die Hausarbeit wird durch die Aufwertung der externen Berufsarbeit von Frauen nicht nur entwertet sondern auch der Wahrnehmung entzogen; sie wird "verüberflüssigt". "Nur-Hausfrauen" gelten heute als überholt. Die Zuweisung von Frauen in einen vom öffentlichen abgetrennten privaten Raum war eine Methode des Unsichtbarmachens. Heute kommt die Methode des Überflüssigmachens hinzu. Wer erledigt die Haus- und Kinderarbeit der "Berufsfrauen" und wer erledigt diejenige der Hausangestellten? Es sind Frauen, denen aufgrund von politischen und rechtlichen Diskriminierungsstrategien die Gleichberechtigung und sogar die Daseins-Berechtigung abgesprochen werden, die, wenn sie überhaupt wahrgenommen, oft als "Unerwünschte" bezeichnet werden.
Viele der politisch nicht organisierten Sans-papiers und Asylsuchenden, mit denen ich Kontakt habe, hegen Selbstmordgedanken. Sie fühlen sich völlig wertlos und überflüssig. Dieses Gefühl lässt sich nicht auf eine depressive Neigung zurückführen. Den Sans-papiers wird hier gesellschaftlich deutlich signalisiert: Ihr seid wertlos und überflüssig. Wir sehen Euch als ein Wegwerfprodukt. Für Sans-papiers-Frauen sind es oft die Kinder oder die Selbstorganisation, die sie zum Durchhalten veranlassen. Ein wichtiger Aspekt der Sans-papiers-Bewegung liegt auch in der anderen Selbst- und Fremdwahrnehmung: Kein Mensch ist illegal heisst, es gibt keine wertlosen und überflüssigen Menschen. Eine Ärztin sagte mir, seit ihre PatientInnen in der Sans-papiers-Bewegung mitmachen, seien sie weniger depressiv.
Die Ausgrenzung und Entwertung von Menschen, ist eine gesellschaftliche Waffe, welche die Unterdrückten gefügig macht. Ich kenne dies bis zu einem bestimmten Grad auch aus meinem Leben vor der Frauenemanzipation, die für mich mit der neuen Frauenbewegung eingesetzt hat. Wer sich wertlos fühlt, ist dankbar für jeden ausgebliebenen Fusstritt, für jegliche Duldung und für jedes auch noch so paternalistische Zeichen der Zuwendung. Die Selbsteinschätzung ist völlig abhängig von der Fremdeinschätzung. Die Waffe der Entwertung setzt unsere Gesellschaft heute gegen die als unerwünscht deklarierten MigrantInnen ein. Manche, die mit einem gesunden Selbstvertrauen hier angekommen sind, verfallen mit der Zeit einer Depression. Sehr häufig stelle ich dies bei den Asylsuchenden fest, die vor ihrer Ankunft hier meistens sehr viel Durchsetzungsvermögen bewiesen haben, nachher aber aufgrund der Dauerdemütigung psychisch krank werden.
Überfluss und "Überflüssige" sind aneinandergekoppelt. Die Zahl der Superreichen mit über 30 Millionen $-Vermögen ist von 1996 bis 2000 um mehr als 50% gestiegen. Das Kapital der 15 reichsten Personen übersteigt das gesamte Btuttoinlandprodukt Afrikas südlich der Sahara. In der Schweiz, ein Land mit einer verhältnismässig sehr grossen Einkommenungleichheit, verdienen die 10% der Reichsten mehr als ein Fünftel des Gesamteinkommens. Personen mit einem Millioneneinkommen sind vorwiegend männlich. Die reichsten 3 Prozent aller Haushalte besitzen gleichviel Vermögen wie die übrigen 97 Prozent. [2]
Die "Überflüssigen" bilden eine Grundvoraussetzung für die Produktion des Überflusses für wenige. Je grösser das Angebot der rechtlosen "Überflüssigen", desto tiefer können die Lohnkosten im Billigsektor gedrückt werden. Die Überflüssigen sind Ausdruck der Überbewertung spezialisierter, unternehmensorientierten Dienstleistungen und der laufenden Entwertung der untergeordneten Dienstleistungen. Letztere teilen ihr Schattendasein mit der unbezahlten Frauenarbeit in der Care-Economy. Dort, wo üblicherweise keine formellen, vertraglichen Arbeitsverhältnisse bestehen, wie in der Sex- oder Haushaltsarbeit, ist der Übergang zur irregulären Beschäftigung fliessend. Die unbezahlte Familienarbeit liesse sich ebenfalls als ein irreguläres Beschäftigungsverhältnis bezeichnen.
Frauenarbeit und Migrantinnen
Die unbezahlte Frauenarbeit als irreguläres Beschäftigungsverhältnis: Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen der schlechtbezahlten und der unbezahlten Haushaltsarbeit?
Haushaltsarbeit wird vorausgesetzt; die schlecht bezahlte ist oft unerlaubt, aber unerlässlich. Die Hausarbeit ist vertraglich schlecht abgesichert und kaum sozialversichert; sie kann leicht die Züge von Sklavenarbeit annehmen: Ausbeutung ist kaum einklagbar.
Das neue Ausländerrecht setzt auch unbezahlte Arbeit unter Strafe, wenn diese von einer Migrantin geleistet wird. [3] Diese Vorschrift zeigt die Persversion der männlichen Wahrnehmung von Frauenarbeit. Natürlich wird de facto keine Migrantin dafür bestraft, wenn sie für die eigene Familie unbezahlte Arbeit leistet. Wann aber beginnt die Hausarbeit bewilligungspflichtig zu werden? Dann, wenn eine Person, in der Regel eine Frau ausländischer Herkunft, einer einheimischen Frau einen Teil ihrer unbezahlten Arbeit gegen Verpflegung und ein Dach über dem Kopf und abnimmt? Strafbar macht sich nicht nur die Migrantin, sondern auch die Frau, welche die Migrantin irregulär beschäftigt und sich damit den Zugang zu Erwerbsarbeit erleichtert.
Allerdings sind die Strafen gegenüber den irregulär Beschäftigenden im Haushalt mild und werden selten verfolgt. Zwischen einheimischen Frauen und im Haushalt beschäftigten Migrantinnen ist eine unsichtbare Verbindung entstanden.
Ausgabenbremsen, Senkung von Haushaltsdefiziten und Überwälzung von Sozialausgaben auf die privaten Haushalte führen dazu, dass die soziale Reproduktion wieder vermehrt in den privaten Sektor verlagert wird. Das heisst, Frauen verlieren ihre sozialstaatlichen Jobs und werden wieder stärker mit unbezahlter Versorgungsarbeit belastet, was sie in ihrer Berufskarriere behindert. Die Erwerbstätigkeit der Frauen hat in den letzten dreissig Jahren stark zugenommen. Die Erwerbsquote der Frauen in der Schweiz betrug 1971 nur 32,9%, ungefähr die Hälfte derjenigen der Männer (64,4%); sie lag 1988 immer noch unter 40%. Im Jahr 2002 betrug sie 58,8%; allerdings arbeiten die Schweizerinnen zu 58,9% Teilzeit (die Ausländerinnen nur zu 41% /Ende Juni 2002). [4]
Mit dem Einzug der Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt ist ihre Mehrfachbelastung gestiegen. Es sind jedoch Frauen der Migration, die unsichtbar geholfen haben, den Spagat von Berufs- und Familienarbeit zu vollbringen. Der private Haushalt ist der Sektor, der nach dem Gastgewerbe und noch vor dem Baugewerbe die meisten ausländischen Arbeitskräfte beschäftigt. [5] Alle drei Sektoren zählen zudem zu den Branchen mit den meisten irregulär Beschäftigten. Der wichtigste irreguläre Beschäftigungsbereich ist der Privathaushalt. Zwei neuere Untersuchungen in der Westschweiz haben bestätigt, was wir schon lange vermuten: Die Mehrheit der Sans-papiers sind Frauen, häufig jung und im Haushalt beschäftigt.
Hausfrauen aus Nicht-EU-Ländern
Unbezahlte Arbeit ist für MigrantInnen bewilligungspflichtig, allerdings nicht, wenn sie im Rahmen der eigenen Ehe geleistet wird.
Jede dritte Ehe in der Schweiz wird zwischen Partnern einheimischer und ausländischer Herkunft geschlossen. Beinahe jeder dritte Schweizer heiratet eine Frau ohne Schweizer Pass, bei den Schweizerinnen ist es jede siebte Frau, die einen Migranten heiratet. Binationale Ehen liegen im Trend, vor allem bei den Männern. Doch auch in der PartnerInnenwahl unterscheiden sich die Schweizer deutlich von den Schweizerinnen. Die IG-Binational hat in einer neuen Studie eine interessante Tabelle veröffentlicht [6]: Schweizer Männer wählen, im Unterschied zu den SchweizerInnen, Personen aus weitentfernten Nicht-EU-Ländern. An zweiter und dritter Stelle (nach Deutschland) stehen Frauen aus Brasilen und Thailand. Beliebt sind auch Frauen aus Russland, aus der Ukraine, aus Marokko, aus der Dominikanischen Republik etc.
Interessant ist zudem die Feststellung, dass die Scheidungsrate binationaler Paare insgesamt tiefer (39%) liegt, sogar frappant tiefer (26%) bei den Paaren mit Schweizer Mann und ausländische Frau (die Scheidungsrate unter Schweizer Paaren beträgt 45%).
Die Heirat ist, neben dem Sexgewerbe, für Migrantinnen aus den Nicht-EU Ländern fast die einzige Zuwanderungsmöglichkeit. Einwanderungsbewilligungen für hochqualifizierte Frauen aus Nicht-EU-Ländern sind eher die Ausnahme. Für sie ersetzt vor allem der Heiratsmarkt den fehlenden Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heisst aber: arbeiten ohne Lohn, Aufenthalt abhängig von der Zufriedenheit des Ehemannes über die geleisteten Gratisdienste im Haushalt und im Bett. Frauen aus Nicht-EU-Ländern ersetzen immer häufiger die wenig heiratsfreudigen Schweizerinnen, die ein selbstbestimmtes Leben mit Beruf vorziehen. Migrantinnen nehmen somit nicht nur als Haushaltsangestellte, sondern auch als Ehefrauen den SchweizerInnen einen grossen Teil der unbezahlten Reproduktionsarbeit ab. Die gesetzlichen Bestimmungen zwingen Migrantinnen in traditionelle Frauenrollen.
(Über die diesbezüglichen Diskriminierungen gegenüber EU-Angehörigen siehe EKR-Tabelle)
Abschiebung in die Illegalität
In der NZZ vom 20.4.03 beschreibt Bernadette Calonego drei mutige Schweizerinnen, wie sie im fernen Kanada ihren Lebenstraum erfüllten. Beschrieben werden verschlungene Biographien, das Suchen nach dem richtigen Beruf und Lebenspartner, Heirat, Trennung, Scheidung, auch Arbeitslosigkeit. Ich staune. Eine Migrantin aus einem Nicht-EU-Land hätte in der Schweiz bereits bei der geringsten biographischen Veränderung ihre Aufenthaltsbewilligung verloren. Der Aufenthalt in der Schweiz ist für nicht EU-Angehörige an einen engen Zweck gebunden: Ehe, bestimmte Arbeitsstelle, Krankheitsaufenthalt. Fällt der bestimmte Zweck dahin, muss die Schweiz verlassen werden. Ist der Traumberuf oder der Traummann nicht auf Anhieb richtig, muss ausgereist werden.
Das Schlimme am alten und neuen AusländerInnengesetz ist die Unsicherheit des Aufenthalts. MigrantInnen sind hier, um einen Zweck zu erfüllen, der im Interesse der Schweizer (Volks-) Wirtschaft liegt. Wird dieser Zweck nicht mehr erfüllt, fällt das Aufenthaltsrecht dahin. Die verschiedenen Aufenthaltsstatute bilden eine Hierarchie, welche die ausländische Bevölkerung in verschiedene Klassen oder Kasten aufteilt: Zuunterst die Sans-papiers, gefolgt von den Personen des Asylbereichs. Darüber werden die Nicht-EU-Bürgerinnen mit unsicherem Aufenthalt plaziert, unter denjenigen mit relativ sicherem Aufenthalt. Die Hierarchie wirkt einer Solidarisierung der MigrantInnen untereinander entgegen. So ist es fast unmöglich, eine Solidarisierung von aufenthaltsberechtigten MigrantInnen mit Asylsuchenden aufzubauen. Der einzige Aufenthaltszweck der Asylsuchenden ist die Überprüfung ihres Asylgesuchs. Nun soll auch dieses Bleiberecht mit den neusten dringlichen Gesetzesvorschlägen eingeschränkt werden. Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, sollen sofort aus dem Asylbereich ausgegliedert und dem Heer der Sans-papiers zugeordnet werden. Das würde rund ein Viertel oder mehr aller Asylsuchenden betreffen. Das nun als dringlich durchgeboxte Gesetzgebungsverfahren würde, wenn es Akzeptanz findet, gegen die grundlegensten Menschenrechte und auch gegen die Bundesverfassung verstossen (Art. 12, Recht auf Hilfe in Notlagen). Auf der unterstersten Stufe, derjenigen des irregulären Aufenthaltes, finden sich Migrantinnen der verschiedensten Stufen und Asylsuchende als Rechtlose wieder – dann, wenn sie ihren jeweiligen Aufenthaltszweck verloren haben. Auf der untersten Stufe sind sie alle gleich rechtlos.
Die verschiedenen Stati ermöglichen die eigentlich de jure nicht zulässige Ungleichbehandlung von MigrantInnen, insbesondere hinsichtlich der Löhne und der Aufstiegsmöglichkeiten. Die Lohndiskriminierung steigt mit zunehmend unsicherem Aufenthaltsstatus. Yves Flückiger und José Ramirez haben in ihrer Studie festgestellt, dass die hierarchische Struktur der Schweizer Bevölkerung ganz anders aussehen würde, wenn die Schweizer nach den gleichen Kriterien befördert würden wie beispielsweise die Inhaber von C-Bewilligungen. Die Schweizer sind, gemessen an diesen Kriterien, auf den untersten Stufen der Karriereleiter unter- und auf den höheren übervertreten. Sie, und das trifft vor allem auf die Schweizer Männer zu, stellen dreimal mehr Führungskräfte als dies der Fall wäre, wenn sie gleich wie Niedergelassene befördert würden. Was für Frauen im allgemeinen gilt, gilt noch stärker für Migranten und insbesondere für Migrantinnen: Frau beziehungsweise Migrantin muss um einiges besser sein, um einen qualifizierten Job zu erlangen. Der Aufstieg in eine bessere Klasse ist für MigrantInnen und Migranten viel beschwerlicher als für einheimische Frauen. Frauen sind per Geburt oder Heirat in allen Klassen vertreten. Die Herkunft aus einem Nicht-EU-Land haftet jedoch als Unterklassenstigma lebenslänglich an den Menschen; die Diskriminierung beruht nicht bloss auf gesellschaftlichen Vorurteilen sondern auf rechtlich verankerter Chancenungleichheit (Beispiel: Inländervorrang, kein Stimm- und Wahlrecht). Rechtlich geht es sowohl um direkte wie indirekte Diskriminierung. Sie trifft Personen trifft bei der beruflichen Förderung um so stärker, je unstabiler die Aufenthaltsbewilligung ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Personen mit befristeter Aufenthaltsbewilligung – ungeachtet ihrer Qualifikationen - am stärksten eingeschränkt. [7]
Gemäss der SAKE-Studie von 2002 gehören 43,4% der Nord- und WesteuropäerInnen zu den Führungskräften oder sind in akademischen Berufen tätig. Deutlich tiefer ist der entsprechende Anteil bei den Nicht-EU-AusländerInnen, nämlich 11,6% (die SchweizerInnen liegen im Mittelfeld bei 23.1%). Entsprechende Unterschiede sind bei den Löhnen festzustellen: Nord- und WesteuropäerInnen liegen 23% und SchweizerInnen 5% über dem Einkommens-Median, während Nicht-EU-Angehörige 20% darunter liegen. [8] Nicht mitberechnet sind die irregulär Beschäftigten.
Der Profit nicht nur aus der Lohndiskriminierung sondern auch aus Sozialabgaben für nie bezogene Sozialleistungen von Migranten und insbesondere Migrantinnen ist immens. Allein an den Asylsuchenden, die so häufig als eine viel zu teure und kostspielige Last dargestellt werden wird kräftig verdient. Gemäss einem Text in Bilan vom Mai 2003 schöpft die Schweizer Wirtschaft aus der Erwerbsarbeit 2 Milliarden und der Staat über Abgaben 106 Millionen Gewinn ab. Der Gewinn aus den schlechtbezahlten Sans-papiers dürfte um einiges höher liegen. Dieser Profit ist Teil der schamlosen Umverteilung des Reichtums von unten nach oben.
Solidarité sans frontières, Anni Lanz, 13.5. 2003
Fussnoten
- Brigitte Young: Die Herrin und die Magd, Widerspruch Nr. 38; Genderregime und Staat in der globalen Netzwerkökonomie, PROKLA 111
- Ueli Mäder, Elisa Streuli: Reichtum in der Schweiz, Rotpunktverlag, Zürich 2002
- Art. 9, AuG: Bewilligungspflicht bei Aufenthalt mit Erwerbsarbeit: Abs. 1: Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz eine Erwerbsarbeit ausüben wollen, benötigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Bewilligung. ... Abs. 2: Als Erwerbstätigkeit gilt jede normalerweise auf Erwerb ausgerichtete unselbständige oder selbständige Tätigkeit, selbst wenn sie unentgeltlich ausgeübt wird.
- SAKE-News, Bundesamt für Statistik
- Prozentuale Anteile des von ausländischen Erwerbstätigen Arbeitsvolumens: Gastgewerbe: 50,6%, Private Haushalte: 41,4%, Baugewerbe: 33,5%; SAKE-News 2/03
- Interessengemeinschaft Binational: Bericht zur Situation binationaler Partnerschaften und Familien in der Schweiz, 2003, Bestelladresse: IG Binational, Dornenstr. 8. 8305 Dietikon
- Yves Flückiger und José ramirez: Hierarchische Stellung im Betrieb und Segregation nach Herkunft in der Schweiz; in:Migration und die Schweiz, Hrsg. Hans-Rudolf Wicker, Rosita Fibbi, Werner Haug, Seimso-Verl. Zürich 2003
- SAKE-News Nr 2/03