Medienmitteilung von Solidarité sans frontières
Ein Blick zurück: Am 17. März starb in Zürich Kloten der 29jährige Joseph Ndukaku Chiakwa im Lauf einer Zwangsausschaffung. Nach den Todesfällen 1999 und 2001 hatte der Bund mit dem Zwangsanwendungsgesetz sicherzustellen versucht, dass keine vergleichbaren Todesfälle durch Zwangsausschaffungen mehr vorkommen. Am 17. März 2010 wurden vermutlich entweder diese Richtlinien nicht eingehalten. Oder aber das Gesetz ist zu eng auf die Verhinderung von ähnlichen Situationen wie 1999 und 2001 ausgerichtet, hat darum den neuen Todesfall nicht verhindern können und muss ergänzt werden. Dennoch will das BFM nun vor der abschliessenden Klärung des Todesfalls wieder Ausschaffungen vornehmen (Quelle: Südostschweiz/Mittellandzeitung, 22.4.2010).
Druck des BFM unterminiert die Glaubwürdigkeit der Untersuchung
Solidarité sans frontières verwahrt sich mit Nachdruck dagegen, dass das BFM nun offenbar auf die Staatsanwaltschaft Druck ausübt, einen „Zwischenbericht“ der Untersuchungsresultate herauszugeben, um so dem BFM auf einer unsicheren Basis möglichst rasch wieder Zwangsausschaffungen zu ermöglichen. Dies unterminiert die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit der Untersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft und stellt in diesem Sinne auch einen Verstoss gegen den Grundsatz der Gewaltentrennung dar.
Definitive Untersuchungsresultate abwarten: Es geht um Menschenleben
Bei staatlichem Gewalteinsatz muss der Schutz von Menschenleben in jedem Falle vorgehen. Darum erwartet Solidarité sans frontières, dass die definitiven Untersuchungsresultate in jedem Falle abgewartet und daraus die notwendigen Lehren gezogen werden.
Kontakt für Rückfragen
Balthasar Glättli, Generalsekretär Solidarité sans frontières
031 311 07 70