Jetzt ist es klar heraus. Die Ausschaffungsinitiative der SVP und der Gegenvorschlag laufen auf dasselbe hinaus, bestätigte FDP-Nationalrat Philipp Müller an der heutigen Medienkonferenz der SPK-N. Weil die SVP-Initiative gegen Völkerrecht verstosse und daher in Teilen nicht umsetzbar sei, würden die Ausführungsbestimmungen, die das Parlament nach der Abstimmung zu beschliessen habe, dieselben sein. «Damit wird faktisch ein Drei-Klassen-Strafrecht eingeführt», stellt Sosf-Generalsekretär Balthasar Glättli fest. «Eines für SchweizerInnen, eines für EU-BürgerInnen, das sich nach dem Freizügigkeitsabkommen richtet, und schliesslich ein drittes für die AusländerInnen aus Drittstaaten. Sie sollen nicht nur ihre Strafe verbüssen, sondern mit der Ausschaffung doppelt bestraft werden.»
«Immerhin», so Glättli weiter, «ist der 18-Prozent Müller ehrlich gewesen und hat bestätigt, dass es bei dieser ganzen scheinheiligen Debatte nicht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht.» Wörtlich sagte Müller auf eine Frage, ob die Schweiz durch die neuen Bestimmungen sicherer würde: «Es geht nicht um die Sicherheit der Schweiz, sondern um den Grundsatz, dass wer das Gastrecht missbraucht und schwer delinquiert, die Schweiz zu verlassen hat.»
Solidarité sans frontières hat als Reaktion auf den Kommissionsentscheid die Website www.ausschaffungsinitiative-nein.ch aufgeschaltet.
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