Gemäss Medienmitteilung des EJPD soll das AuG auf den 1.1.2008 in Kraft treten. Das AsylG soll zum Teil auf 1.1.2008 in Kraft treten, die folgenden Bereiche aber schon am 1.1.2007. Definitiv über diese Daten entscheiden muss aber noch der Gesamtbundesrat (Stand 25.9.2006).
Folgende Bestimmungen des revidierten Asylgesetzes sollen laut EJPD am 1. Januar 2007 in Kraft treten:
- Anpassungen bei den Zwangsmassnahmen (ausgenommen die neue Ausschaffungshaft ab Empfangs- und Verfahrenszentrum)
- Neue Formulierung des Nichteintretenstatbestandes wegen fehlender Reise- und Identitätspapiere
- Neue Härtefallregelung auch nach abgeschlossenem Asylverfahren
- Vorläufig Aufgenommene: verbesserter Zugang zur Erwerbstätigkeit und Möglichkeit für den Familiennachzug nach drei Jahren. Vertiefte Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in Härtefällen nach fünf Jahren.
- Neue Gebühren für Wiedererwägungsgesuche und Zweitgesuche
- Möglichkeit der Papierbeschaffung schon nach erstinstanzlichem Entscheid
- Bessere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten (Migrationspartnerschaften)
- Sistierung der AHV-Beiträge für nichterwerbstätige Asylsuchende und nichterwerbstätige vorläufig Aufgenommene
- Krankenversicherung: Ausnahme vom Risikoausgleich der Personen aus dem Asylbereich