Kein Asyl mehr für Verfolgte und Gefolterte
Wer nicht innert 48 Stunden nach der Ankunft Reise- oder Identitätspapiere abgibt, wird künftig vom Asylverfahren ausgeschlossen. Aber gerade Verfolgte haben oft keine Papiere! Die traumatisierten Opfer von Folter und Vergewaltigung können sich nicht wehren. Sie erhalten die Wegweisung statt Asyl. Damit verletzt die Schweiz das Völkerrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention.
Hilflos im Dschungel des Asylverfahrens
Wer sich gegen einen Fehlentscheid verteidigen muss, ist auf sich allein gestellt. Die Beschwerdefrist dauert oft nur fünf Tage. Während der kurzen Frist können Flüchtlinge zudem inhaftiert werden. Wie sollen sich fremdsprachige, rechtsunkundige Flüchtlinge ohne Hilfe wehren?
Gefahr für Verwandte von Flüchtlingen
Künftig dürfen die Behörden die Herkunftsstaaten von Flüchtlingen kontaktieren, bevor sicher ist, ob sie dort verfolgt werden. Den zurückgebliebenen Verwandten droht dadurch Sippenhaft: Anstelle der Geflüchteten werden ihre Familien misshandelt.
Familien, Kinder, Schwangere, Alte und Kranke auf der Strasse
Künftig sollen alle Abgewiesenen von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es keine – auch Familien, Kinder ohne Eltern und Schwangere landen auf der Strasse. Tausende von Menschen werden ins Elend und in die Illegalität getrieben. Die Rechnung für die verfehlte Asylpolitik bezahlen Kantone, Städte und Gemeinden.
Keine Gnade für Härtefälle
Künftig entscheiden allein die Kantone, ob sie Härtefälle von Asylsuchenden prüfen. Oft kennen sie keine Gnade: Selbst Familien mit eingeschulten Kindern werden trotz bester Integration ausgeschafft.
Menschen zweiter Klasse.
Flüchtlinge werden zu Rechtlosen. Selbst in Privatwohnungen kann die Polizei sie jederzeit ohne richterliche Erlaubnis durchsuchen. Ihre biometrischen Daten werden erfasst. Kinder und Jugendliche müssen zur Knochenanalyse, wenn ihr Alter unsicher ist. Neue Arbeitsverbote zwingen Asylsuchende zur Sozialhilfe. Wer arbeitet, zahlt eine Sonderabgabe à fonds perdu.
Haft für Unschuldige ist unverhältnismässig, nutzlos und teuer.
Wer die Schweiz nicht freiwillig verlässt, kommt bis zu zwei Jahre ins Gefängnis. Mit Beugehaft soll der Wille der Menschen gebrochen werden. Selbst Minderjährige werden nicht verschont, das missachtet die Kinderrechte. Abgewiesene werden schlimmer behandelt als Kriminelle. Untersuchungen zeigen: Haft ist teuer, fördert aber die Ausreise nicht.
- Quelle: Koalition für eine humanitäre Schweiz