Weniger als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des massiv verschärften Asylgesetzes hat laut Berichten der NZZ am Sonntag Bundesrätin Widmer-Schlumpf neue Verschärfungen in die Ämterkonstulation gegeben. Unter dem Strich wird aus den Vorschlägen klar: für das Bundesamt für Migration (BFM) ist das Asylrecht erst dann scharf genug, wenn es keine Flüchtlinge mehr zulässt.
Geradezu absurd ist der Vorschlag, keine Asylgesuche in Schweizer Botschaften im Ausland mehr zuzulassen. «Dies ist eine Einladung an die entsprechenden Gesuchsteller, mit der Hilfe von Schleppern in die Schweiz zu kommen. Das hat sogar die SVP gemerkt!» kommentiert Sosf-Generalsekretär Balthasar Glättli.
Peinlich: Ein anerkannter Flüchtling wird fürs BFM zum Grund für Verschärfungen
Nachdem die Asylrekurs-Kommission einem eritreischen Deserteur Asyl zugesprochen hatte, weil in Eritrea Deserteure aus politischen Motiven unverhältnismässig streng bestraft werden, soll zudem Asyl für Deserteure per Gesetz ganz ausgeschlossen werden. Die Logik ist so durchsichtig wie unhaltbar: wo es echte Asylgründe gibt, sollen diese per Gesetz gleich wieder wegbedingt werden. Offenbar will das BFM mit aller Kraft vermeiden, dass die Schweiz gezwungen sein könnte, weiterhin persönlich bedrohten Personen wirklich Asyl zu gewähren!
Meinungsfreiheit light: Asylsuchende dürfen sich nicht mehr politisch betätigen
Obwohl der Bund immer wieder behauptet, gerade echte politische Flüchtlinge würden von der Schweiz weiterhin aufgenommen, soll schliesslich die öffentliche politische Kritik von Asylsuchenden an ihrem Herkunftsland unter Generalverdacht gestellt und allenfalls mit Busse bestraft werden. Hier würden bloss «Nachfluchtgründe» geschaffen, behauptet das BFM. Dass aus einem diktatorischen Regime geflüchtete Asylsuchende gute Gründe haben könnten, die Meinungsfreiheit in der Schweiz zu nutzen, um menschenrechtlich unhaltbare und undemokratische Zustände im Herkunftsland anprangern zu können, liegt offensichtlich ausserhalb der Vorstellungskraft des BFM.