In verschiedenen Kantonen haben die Gerichte begonnen, die Tagessätze für Personen, die auf die minimale Nothilfe angewiesen sind, unter das sonst übliche Minimum von 10.- zu senken. Aktuell hat im Kanton Basel Stadt das Appellationsgericht aufgrund einer Einsprache eines NEE den Tagessatz von 10.- auf 5.- reduziert. Die Strafe für den Illegalen Aufenthalt an und für sich (90 Tagessätz) wurde nicht reduziert, wie die Menschenrechts-Aktivistin Anni Lanz mitteilte.
Bereits im Frühling 2009 hatte das Verwaltungsgericht Zürich in einem vergleichbaren Fall den Tagessatz auf 4.- gesenkt (Sosf berichtete). In der Folge hatte Sosf erfahren, dass auch im Kanton Aargau verschiedentlich Tagessätze unter 10.- ausgesprochen worden waren.
Bei Nothilfeansätzen von 8.50 im Tag, die oft nicht einmal in Bargeld ausbezahlt werden, bleiben solche Strafen dennoch absurd und sind ohne die zahlungskräftige Hilfe solidarischer Freundinnen höchstens in kleinsten Raten zu begleichen. Weil ja die Nothilfe aus Sicht des Staates das absolute Existenzminimum darstellt, kann eigenlich nicht einleuchtend begründet werden, wie Nothilfeabhängige auch nur wenige Franken im Tag entbehren können sollten.