In besonderem Masse betroffen sind verletzliche Personen wie Familien, Frauen, Kinder und Betagte. Der Bericht suggeriert, dass alle anderen Abgewiesenen die Schweiz in Richtung Heimat verlassen haben, weil sie in den Nothilfestrukturen nicht erscheinen. Dies ist stark zu bezweifeln. Wahrscheinlicher ist, dass die Personen, welche es aus eigener Kraft schaffen, sich in der Schweiz durchzuschlagen, nicht auf Nothilfe angewiesen sind, sie dagegen von den Schwächsten – Frauen, Kindern, Familien, Betagten – in Anspruch genommen wird. Um so dringender ist es, eine menschenwürdige Ausgestaltung sicherzustellen. Zudem sind Kinderrechte wie das Recht auf Schulbesuch und das Recht auf eine kompetente medizinische Versorgung in jedem Fall zu wahren.
Die unterzeichnenden Organisationen bezweifeln, dass noch repressivere Massnahmen die Betroffenen zur Ausreise bewegen werden. Vielmehr sollten Bund und Kantone verstärkt auf eine menschenwürdige Rückkehr hinarbeiten und mit Information, Rückkehrhilfe, individueller Beratung und Anreizen arbeiten.
Leider reflektiert der Bericht nur die Sicht der Behörden und Vollzugsorgane, die Realität der Betroffenen wird ausser Acht gelassen, ebenso wie die Erfahrungen der Zivilgesellschaft.
Für weitere Informationen:
- Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH: Adrian Hauser, Mediensprecher, 079 558 38 59, adrian.hauser@fluechtlingshilfe.ch.
- Amnesty International: Manon Schick, Mediensprecherin, 079 430 14 68, mschick@amnesty.ch
- Solidarité sans frontières: Balthasar Glättli, Generalsekretär, 076 334 33 66 (bis 17 Uhr), sekretariat@sosf.ch
- Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht: Claudia Dubacher, Geschäftsführerin, 079 658 46 12, claudia.dubacher@beobachtungsstelle.ch.