Im Januar 2009 / Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt ist, müssen das Land, in dem sie um Schutz und Aufnahme ersucht haben, verlassen. Doch nicht alle können einfach in ein Flugzeug steigen und in ihr Herkunftsland zurückkehren. Vielfach haben sie in ihrer neuen Heimat, in der Schweiz, Wurzeln geschlagen und sind gut integriert.
So leben auch zwei algerische Familien mit ihren Kindern im Kanton Luzern. Einige der Kinder sind hier geboren, sprechen schwiizerdüütsch und gehen in die Schule. Die Kinder sind Schweizerkinder, auch wenn sie keinen Schweizerpass haben, freuen sich in der Weihnachtszeit über die bevorstehenden Feiertage und machen auch bei Schneeballschlachten mit. Kinder, ganz normale Kinder.
Vor einem Jahr wurden diese zwei Familien von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Die Familie mit fünf Kindern musste gar ihre Wohnung verlassen. Sie lebt in einer Notunterkunft nahe der Kehrichtverbrennungsanlage. Die Familien können nur eine minimale Nothilfe beanspruchen. Coop-Gutscheine von Fr. 10.00 pro Person und Tag müssen ausreichen für Essen, Kleidung und den ganzen Haushalt.
Die harten Massnahmen sind ein Resultat des seit einem Jahr gültigen, verschärften Asylgesetzes. Sie wurden konzipiert für allein stehende junge und gesunde Männer. Doch für Familien mit Kindern sind sie gänzlich ungeeignet. Unmenschlich und unverständlich, dass die Kinder seit einem Jahr nie wissen, wann der Vater oder die Mutter in Durchsetzungshaft genommen werden.
Eine Lösung haben die kantonalen Behörden nicht. Noch immer setzen sie auf unverhältnismässige Härte und Druck, um die Familien aus der Schweiz zu ekeln. Das Amt für Migration droht einer der beiden Familien, Vater und Mutter noch vor Weihnachten zu inhaftieren, wenn sie nicht sofort mithelfen, die Ausreise vorzubereiten.
Das Asylnetz fordert die zuständigen Verantwortlichen auf, für die Kinder und ihre Eltern eine gerechte Lösung zu finden. Denn juristisch Recht haben darf nicht zu menschlichem Unrecht führen.
Mehr Informationen und Kontakt unter www.asylnetz.ch.