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«Kein Abbau bewährter Rechte!»

Solidarité sans frontières verurteilt den Beschluss des Nationalrats vom 12.9.2011, der Einzelinitiative von NR Philipp Müller «Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung» Folge zu leisten, und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der Vorschlag, wonach asylberechtigten Flüchtlingen erst nach einem Aufenthalt von zehn Jahren die Niederlassungsbewilligung erteilt werden soll, wird mit dem Gebot der Gleichbehandlung und dem Ziel einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt begründet. Dabei lässt die Mehrheit des Nationalrats ausser Acht, dass Flüchtlinge nicht freiwillig in die Schweiz gelangt sind, sondern vor einer Situation, in der sie an Leib und Leben bedroht waren, zur Ausreise gezwungen waren. Das bisher geltende Gesetz, asylberechtigten Flüchtlingen nach fünf Jahren Aufenthalt das unbefristete Aufenthaltsrecht zu gewähren, hat eine bewährte Tradition und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mehrzahl der Flüchtlinge in ihren Heimatstaaten schlimmsten Übergriffen ausgesetzt waren und häufig schwer traumatisiert und behandlungsbe-dürftig sind. Sie haben davor Schutz in der Schweiz gefunden.

Durch das privilegierte Recht auf die Niederlassungsbewilligung soll ihnen Sicherheit vermittelt werden. Zudem ist es für sie im Alltag damit viel einfacher, eine Arbeitsstel-le und eine eigene Wohnung zu finden. Die Einzelinitiative von Philipp Müller zielt stattdessen auf den Abbau bewährter Rechte von asylberechtigten Flüchtlingen. Das ist billige und symbolische Politik, welche mit Gleichbehandlung nichts zu tun hat. Sie trifft zwar nur verhältnismässig wenige Menschen, diese aber umso härter, indem sie ihr Fortkommen behindert. Die Berufung auf das Gleichbehandlungsgebot dient des-halb lediglich als Deckmantel, um sinnvolle Flücht-lingsprivilegien zu desavouieren. Es bleibt zu hoffen, dass der Ständerat die Tradition eines humanitären Asylrechts aufrechterhält und dem Vorschlag des Nationalrats eine klare Abfuhr erteilt.

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