Am 18. Juni 2008 hat das Europaparlament mehrheitlich eine Richtlinie gebilligt, die den Umgang mit Ausländern, die sich nicht rechtmäßig in der EU aufhalten, einheitlichen Regeln unterwirft. Diese floss ein in die Schengen Rückführungsrichtlinie vom 18. Dezember 2008, welche als Schengen-Weiterentwicklung auch für die Schweiz verbindlich ist. Die Schweiz hat maximal zwei Jahre Zeit bis zur Umsetzung. Neben der Beschränkung der maximal möglichen Gesamthaftdauer in Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft von heute 2 Jahren auf anderthalb Jahre (18 Monate) bringt die Richtlinie auch die Verpflichtung, Zwangsausschaffungen von Beobachtern begleiten zu lassen.
Die Vernehmlassung zur konkreten Umsetzung ist abgeschlossen: Hier die Vernehmlassungsresultate. Die Hilfswerke kritisierten zu Recht, dass die Regelung im Vernehmlassungsentwurf ungenügend sei und die Vorgaben der Rückführungsrichtlinie nicht erfülle: Der Bund müsse die Grundlage für ein unabhängiges und wirksames Monitoring schaffen. Das Monitoring muss durch unabhängige Stellen sichergestellt werden.