Grundsätzlich herrscht in allen politischen Lagern der Schweiz Einigkeit darüber, dass die Asylverfahren lange, allzu oft zu lange, dauern. Die reine Absicht der Beschleunigung der Verfahren wird auch von uns begrüsst. Die geplanten Veränderungen zur Beschleunigung der Verfahren führen jedoch zu einem massiven und weiteren Qualitätsverlust zu Lasten der asylsuchenden Personen. Ein weiterer solcher Abbau ist inakzeptabel.
Die unter dem Siegel der Verfahrensbeschleunigung laufenden Vorschläge erinnern an frühere, gescheiterte Projekte wie das noch unter BR Koller beerdigte Asylverfahren 88 (sog. V88), welches auf der Basis von Bundeszentren operierte. Wir wenden uns grundsätzlich gegen jegliche Massnahmen, asylsuchende Personen von der Gesellschaft abzuschotten und sie in Bundeszentren zu kasernieren oder gar zu inhaftieren. Wir betrachten es zudem als Armutszeugnis, dass bereits gescheiterte Konzepte neu aufgewärmt und als innovative Lösung für aktuelle Missstände verkauft werden.
Etliche Bereiche der beabsichtigten Revision weisen zudem erhebliche Mängel auf. Diese tangieren die Frage des Rechtschutzes, der Beschwerdefristen, der Beurteilung medizinischer Probleme der asylsuchenden Personen sowie die bereits angesprochene und zentrale Frage der Unterbringung. Aufgrund der angeführten Kritikpunkte ist die beabsichtigte Revision abzulehnen. Sosf und DJS-JDS haben sich mit einem Brief an Frau BR Sommaruga gewandt, um den Dialog zu suchen und ihren Standpunkt klar zu machen.